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Rückstände von organischen Chemikalien in unseren Flüssen und Seen können sich nachteilig auf Wasserlebewesen und Trinkwasserressourcen auswirken. Um die Belastung durch solche Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser zu reduzieren, werden in den kommenden Jahren ausgewählte Kläranlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe nachgerüstet. Das vorliegende Dossier listet die wichtigsten Fakten zum laufenden Ausbau der Kläranlagen, zur Finanzierung sowie zu den Auswirkungen auf.
In unserem Alltag kommen Tausende von organischen Chemikalien - wie
etwa Medikamente, Reinigungsmittel oder Pestizide - zum Einsatz.
Rückstände dieser Stoffe gelangen nach der Anwendung zum Teil als
Mikroverunreinigungen in die Gewässer. Hier können sie sich nachteilig
auf Wasserlebewesen auswirken und die Trinkwasserressourcen belasten.
Beim Eintrag solcher Spurenstoffe spielen auch diffuse Quellen eine
wichtige Rolle. So stammen zum Beispiel die Pestizide mehrheitlich aus
Abschwemmungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dagegen werden
Medikamente und weitere Chemikalien zu einem Grossteil mit dem Abwasser
aus kommunalen Kläranlagen in die Gewässer eingeleitet. Trotz einem
guten Ausbaustandard können die Abwasserreinigungsanlagen (ARA)
derartige Rückstände aktuell noch kaum eliminieren.
Im Rahmen einer Revision des Gewässerschutzgesetzes hat das Parlament deshalb im Jahr 2014 die Grundlagen geschaffen, um ausgewählte Kläranlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen auszurüsten. Die neuen Bestimmungen gelten seit dem 1. Januar 2016 und verfolgen drei wichtige Ziele:
Weniger Mikroverunreinigungen dank ARA-Ausbau
Die
Massnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität orientieren sich an den
drei Hauptzielen. Um die Tier- und Pflanzenwelt besser zu schützen, will
man zum Beispiel Kläranlagen an Fliessgewässern mit einem hohen
Abwasseranteil ausbauen. Die geplante ARA-Nachrüstung im Einzugsgebiet
von Seen dient primär dem Schutz der Trinkwasserressourcen, verbessert
aber beispielsweise auch die Qualität der Seen als Badegewässer. Und mit
dem Ausbau der grössten ARA wird in erster Linie die Gesamtmenge
unerwünschter Spurenstoffe effizient vermindert.
Die Massnahmen
erfolgen also dort, wo sie am dringendsten sind und dem Gewässerschutz
am meisten nützen. Entsprechende Vorgaben im Gesetz garantieren damit
einen optimalen Einsatz der finanziellen Mittel.
Klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
Für
die Bestimmung der auszubauenden ARA und die Umsetzung der
erforderlichen Gewässerschutzmassnahmen sind die Kantone verantwortlich.
Dabei müssen sie sich an die in der Gewässerschutzverordnung des Bundes
definierten Kriterien halten. Die Kantone geben den Inhabern der ARA
die Fristen zur Umsetzung vor, lösen die Arbeiten aus und überprüfen im
Rahmen des Baubewilligungsverfahrens, ob die von den Betreibern
erarbeiteten Massnahmen ausreichen. Im Auftrag der ARA-Inhaber tragen
die Kantone zudem die Verantwortung für das Einreichen der Gesuche um
Bundesabgeltung beim Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Die Eigentümer
der Kläranlagen setzen die Massnahmen um und orientieren sich an den
Vorgaben der Kantone sowie des Bundes. Die Wahl der geeigneten
Technologie steht ihnen grundsätzlich frei. Gemäss den bisherigen
Erfahrungen kommen für die zusätzliche Reinigungsstufe am ehesten
Verfahren mit Ozon oder Pulver-Aktivkohle in Frage.
Das BAFU
unterstützt die Kantone beim Vollzug und ist verantwortlich für die
Erhebung der Abgabe und die Auszahlung der Bundesbeiträge. Es beurteilt
nach einheitlichen Kriterien, ob die einzelnen Gesuche
abgeltungsberechtigt sind und stützt sich dabei auf die Beurteilung der
Kantone.
Nationale Finanzierung der Massnahmen
Im
Interesse einer gerechten Kostenverteilung hat sich das Parlament für
eine verursachergerechte Finanzierung auf nationaler Ebene entschieden.
Aufgrund der neuen Regelungen muss zwar nur eine begrenzte Anzahl von
ARA-Betreibern Investitionen für die Elimination der Spurenstoffe
tätigen. Doch letztlich profitiert die gesamte Bevölkerung von einer
Reduktion der Mikroverunreinigungen in den Gewässern.
Unabhängig
davon, ob eine ARA ausgebaut werden muss oder nicht, bezahlen deshalb
künftig alle Kläranlagen in einen vom BAFU verwalteten Fonds ein. Die
jährliche Abgabe beträgt aktuell 9 Franken pro angeschlossenen Einwohner
und wird am 1. Juni 2016 erstmals bei allen ARA in der Schweiz erhoben.
Der
Bund rechnet mit durchschnittlichen Einnahmen von 50 Millionen Franken
pro Jahr, wobei der Fonds auf 25 Jahre befristet ist. Die Mittel dienen
dazu, 75 Prozent der Investitionskosten von anerkannten Ausbauprojekten
zu finanzieren. Nach der Nachrüstung mit einem zusätzlichen
Reinigungsverfahren tragen die ausgebauten Kläranlagen zu einer besseren
Wasserqualität unserer Gewässer bei. Weil die ARA dadurch auch höhere
Betriebskosten zu tragen haben, werden sie nach einem Ausbau von der
Abgabe befreit.
Auswirkungen auf die Verursacher
Die
Mehrkosten für den neuen Fonds auf Bundesebene entsprechen etwa
3 Prozent des heutigen Gesamtaufwandes für die Abwasserentsorgung. Die
ARA-Betreiber wälzen diese Abgabekosten auf die angeschlossenen
Gemeinden ab, welche sie in Form von Gebühren wiederum den einzelnen
Haushalten und Betrieben weiterverrechnen.
Das BAFU empfiehlt, die
Abgabe als zusätzlichen Kostenfaktor für die Kläranlage zu betrachten.
Anhand bestehender ARA-Betriebskostenverteiler und Gebührenmodelle lässt
sich dieser Ausgabeposten einfach weiterverrechnen.
Elimination der Mikroverunreinigungen um bis zu 80 Prozent
Die Nachrüstung der Kläranlagen wird bis Ende 2040 aus Fondsgeldern
finanziert. Schon heute arbeiten mehrere ARA-Betreiber an Projekten zur
Elimination von Mikroverunreinigungen. Zwei Anlagen haben die
erforderliche Reinigungsstufe bereits installiert. So funktioniert die
ARA Neugut in Dübendorf (ZH) seit März 2014 mit einer Ozonbehandlung,
während die ARA Bachwis in Herisau (AR) das Abwasser vor der Einleitung
in die Glatt seit Juni 2015 mit Pulver-Aktivkohle filtert. Beide Anlagen
reduzieren die Mikroverunreinigungen im Dauerbetrieb wie gewünscht um
80 Prozent.
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