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Die Wasserwirtschaft hat die Bundesregierung aufgefordert, endlich ein wirksames Düngerecht zu verabschieden, das den Anforderungen des Gewässerschutzes und damit dem Schutz der Trinkwasserressourcen gerecht wird. "Die Politik ist gefordert, endlich einen Verordnungs- und Gesetzestext vorzulegen, der von der Öffentlichkeit auf Herz und Nieren geprüft werden kann. Es reicht nicht aus, vermeintliche Kompromisse in der Öffentlichkeit scheibchenweise zu kommunizieren, ohne dass der Öffentlichkeit ein Gesamtblick auf die konkreten Rechtstexte zum Düngerecht ermöglicht wird", sagte Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser heute zum Auftakt der wasserwirtschaftlichen Jahrestagung 2016.
"Es nutzen keine plakativen Sätze in der Verordnung oder im Gesetz, wenn
die Regelungen durch die jeweiligen Anlagen zu Gesetz und Verordnung
wieder abgeschwächt oder sogar neutralisiert werden. Es klingt zwar gut,
wenn in der Verordnung eine Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro
Hektar und Jahr vorgesehen ist. Wenn es aber durch zusätzliche
Regelungen in der Anlage zur Verordnung vor Ausnahmen von dieser
geplanten Regelung nur so wimmelt, ist auch die schönste Obergrenze
keine Obergrenze. Wir brauchen aber eine Novelle der Düngeverordnung,
die ihren Namen tatsächlich verdient. Überdüngung ist kein
Kavaliersdelikt", sagte Simon. Dreh- und Angelpunkt sei dabei die
Einhaltung des 50 mg pro Liter Grenzwertes im Grundwasser. Werde er
nicht erreicht, dürfe es keine Karenz geben: Es könne dann nur noch ein
Düngestopp folgen.
Simon nahm auch die aktuelle Diskussion über
die Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie in den Blick: "Die
Grundprinzipien der Trinkwasserrichtlinie, das Verursacher- und das
Vorsorgeprinzip sowie das "Grenzwert"-System sollten bei der Revision
aufrecht erhalten werden. Den in der Studie enthaltenen Vorschlag, von
diesem für den Verbraucher sicheren Konzept abzuweichen und die
unverbindlichen Leitwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO zu
übernehmen, lehnt der BDEW ab. Die Festlegung von unverbindlichen Werten
im Trinkwasser würde in letzter Konsequenz nicht nur den Gesundheits-
und Trinkwasserschutz sondern auch den Gewässerschutz in der
Europäischen Union schwächen", betonte Simon.
Allein für die
Parameter Pestizide und Nitrat hätten unverbindliche Leitwerte eine
Aufweichung des Verbraucherschutzniveaus und eine Absenkung im
Gewässerschutz unmittelbar zur Folge. So wurden die Grenzwerte der
Trinkwasserrichtlinie u.a. in die EU-Pestizid- Zulassungsrichtlinie, die
Grundwasserrichtlinie, die Wasserrahmenrichtlinie und die
EU-Nitratrichtlinie übernommen.
Trinkwassergrenzwerte gelten
auch als Grundlage für die Anforderungen an Werkstoffe und Materialien
in Kontakt mit Trinkwasser. Sollten für die Parameter, die für
Werkstoffe und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser relevant sind,
unverbindliche Zielvorgaben festgelegt werden, wäre auch der
Gesundheitsschutz in den Trinkwasserinstallationen in Gebäuden für den
Verbraucher nicht mehr aufrecht zu erhalten.
"Aus Sicht des
BDEW sollten bei der Wasserver- und der Abwasserentsorgung der
Subsidiaritätsgrundsatz und der Grundsatz der kommunalen
Selbstverwaltung beibehalten werden. Der BDEW lehnt daher die von den
Gutachtern vorgeschlagenen Ausweitungen der Regelungskompetenzen für die
Organisation der Wasserversorgung in der Trinkwasserrichtlinie ab.
Diese sollten wie bisher von den Mitgliedstaaten geregelt werden. Die
dafür bisher geltenden nationalen Entscheidungs- und Handlungsspielräume
sollten beibehalten werden", so der BDEW-Vizepräsident abschließend.
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