Klärschlammverwertung: Funktionierendes System nicht zerstören

Der im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammausbringung ist in der Entsorgungswirtschaft auf breite Kritik gestoßen. Das wurde auch bei der Podiumsdiskussion mit Vertretern von Branche und Behörden im Rahmen des bvse-Forums Biogene Abfälle in Mainz deutlich.

Verbot weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll
Volker Hegewald (Hegewald GmbH & Co. KG) erklärte, dass ein Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammausbringung weder ökologisch noch ökonomisch Sinn mache: „Klärschlamm ist eine bedeutende Phosphorquelle und enthält zudem weitere wichtige Pflanzennährstoffe. Zudem können die Schlämme in der Landwirtschaft ortsnah eingesetzt werden. Ein Transport in Verbrennungsanlagen führt dagegen zu zusätzlichen Emissionen.“ Darüber hinaus werde ein Ausbringungsverbot den funktionierenden Markt zerstören und die Verbrennungspreise in die Höhe treiben. Es stelle sich dann die Frage der Entsorgungssicherheit, denn Alternativen sind rar.

Technologien zur Phosphorrückgewinnung noch nicht marktfähig
Techniken, den knappen und wertvollen Rohstoff Phosphor aus den Schlämmen zurückzugewinnen, befinden sich noch in der Entwicklungsphase, da waren sich die Teilnehmer der Diskussion einig. Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Ausbringung würde die Klärschlämme daher zunächst in die Monoverbrennung zwingen. Die Aschen müssten anschließend gelagert werden, denn auch die Rückgewinnung aus Klärschlammaschen ist noch nicht marktfähig. Darüber hinaus leide bei solchen Verfahren die Pflanzenverfügbarkeit des zurückgewonnenen Phosphors, wie Hans-Walter Schneichel (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord RLP) ausführte.

Hegewald setzt sich deshalb aktiv dafür ein, die Phosphorrückgewinnung vor der Verbrennung aus dem Schlamm weiterzuentwickeln. Dies habe zudem den Vorteil, dass die Schlämme nicht auf die Monoverbrennung festgelegt seien, sondern nach der Rückgewinnung auf dem ökologisch und ökonomisch sinnvollsten Weg verwertet werden könnten, beispielsweise auch in Zementwerken.

Übergangsfrist angekündigt – ökonomische Machbarkeit einbeziehen
Im Bundesumweltministerium ist derweil noch völlig offen, wie die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden soll. MinR Dr. Claus-Gerhard Bergs (BMUB) erklärte, ein Ausstieg sei nur mit einem angemessenen Übergangszeitraum möglich. Außerdem müsse darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer Kostenexplosion durch die Phosphorrückgewinnung komme. Insbesondere für kleine Betriebe seien daher Ausnahmeregelungen denkbar. Auch auf Länderebene ist man skeptisch: „Das System kann nicht von heute auf morgen geändert werden“, so Schneichel. In Rheinland-Pfalz habe man geeignete Klärschlämme bisher erfolgreich landwirtschaftlich eingesetzt.

Qualität soll entscheiden
Henry Forster (GOA Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH) forderte, sich nicht einseitig auf einen Komplettausstieg aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu versteifen. Man solle auch Ausnahmen für qualitätsgesicherte und unbedenkliche Klärschlämme in Betracht ziehen, denn es gebe hier einen Markt für umweltfreundliche Innovationen und Produkte. Auch Thomas Langenohl (Kläser&Langenohl GbR) sprach sich dafür aus, bei der Frage Ausbringung ja oder nein die Qualität entscheiden zu lassen. Denn: „Klärschlamm ist ein etabliertes, kontrolliertes Düngemittel.“



Copyright: © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (01.04.2014)
 
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