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Die von Bundesminister Christian Schmidt im Alleingang ohne Beteiligung der Länder dem Bundesrat heute (Freitag) zur Abstimmung vorgelegte Stoffstrombilanz-Verordnung muss nachgebessert werden. Das hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen und die Verordnung zurück in die Ausschüsse verwiesen. Die Stoffstrombilanz-Verordnung, nach der Betriebe ihre Gülleströme kontrollieren müssen, gilt als das Kernstück der neuen Düngegesetzgebung in Deutschland. Die EU hatte Deutschland wegen zu hoher Nitratbelastungen im Grundwasser verklagt. Wasserverbände beklagen seit langem steigende Kosten wegen zu hoher Nitratwerte wegen Überdüngung der Felder.
„Wir wollen eine ehrliche einfache Bilanz ohne Schlupflöcher etwa für
große Biogasanlagen", sagte Niedersachsens Agrarminister Meyer. Der
Bundesminister habe hingegen „ein bürokratisches Monstrum mit zahllosen
Ausnahmen und Schönrechnerei von großen Massentierhaltungen vorgelegt.
Dies wird durch eine einzigartige Allianz von Umwelt-, Wasser und
Bauernverbänden zurecht stark kritisiert." Nach Auswertungen der
rot-grünen Landesregierung wären mit dem Entwurf des Bundes große
Schweine- und Geflügelställe rechnerisch begünstigt worden, während
viele kleine und Biobetriebe sowie die Kompostwirtschaft mit hohen
Auflagen überzogen worden wären.
„Dieses Güllegate ist heute gescheitert", sagte Niedersachsens
Agrarminister Christian Meyer und zeigte sich damit zufrieden, dass der
Vorstoß des Bundes gestoppt worden sei. „Als sich gestern Abend für die
niedersächsischen Änderungsanträge eine Mehrheit anbahnte, zog das
Bundeslandwirtschafts-ministerium heute Morgen die Reißleine, um einer
Niederlage im Bundesrat zu entgehen", so Meyer. Die
Stoffstrombilanz-Verordnung werde jetzt erneut in den
Bundesratsausschüssen nachverhandelt und sei heute Morgen auf Druck des
Bundes von der Tagesordnung genommen worden, „um eine
Abstimmungsniederlage zu vermeiden".
Minister Meyer: „Das war eine Watsche der Länder für
Bundesagrarminister Christian Schmidt wegen seiner vermurksten und mit
den Ländern nicht abgesprochenen Stoffstrombilanz-Verordnung. Diese ist
so kompliziert und bürokratisch, dass Tausende Betriebe neue
Düngeberater hätten einstellen müssen." Für dieses Bürokratiemonster sei
einzig und allein das Bundeslandwirtschaftsministerium verantwortlich.
Die Verordnung des unionsgeführten Ressorts richte sich gezielt gegen
Kleinbetriebe und die Kompostwirtschaft, schone aber andererseits große
Biogasanlagen und Mastställe.
Meyer forderte nun „substanzielle Veränderungen und eine echte
Verhandlungsbereitschaft des Bundes. Wir brauchen eine ehrliche und
einfache Bilanz, die sich zielgerichtet an die Betriebe und Bereiche
richtet, bei denen wir Probleme mit dem Grundwasser haben. Nur mit der
ersatzlosen Streichung der trickreichen Anlage Vier der Verordnung
können wir die Umwelt- und Wasserschutzvorgaben der EU erfüllen.
„Schmidts Entwurf erfüllt die Vorgaben der EU für einen wirksamen
Wasserschutz und Nährstoffkreislauf nicht. Bei ihm verschwinden große
Güllemengen in einem fiktiven Nirwana, aber sie belasten für Jahrzehnte
unsere Böden und das Grundwasser. Dieses Schönrechnen haben wir heute im
Bundesrat gestoppt", so Meyer. Trotz Interventionen des Kanzleramtes
habe keine Mehrheit für Schmidts Gülledebakel erreicht werden können.
Meyer dankte insbesondere dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie den Umweltverbänden für ihre öffentliche Unterstützung der von Niedersachsen federführend angestrebten Änderungswünsche.
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Pressemitteilung des Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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