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Die Zeit drängt, wenn der Zustand der Gewässer in Deutschland ernsthaft verbessert werden soll. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert deshalb dringend die Verabschiedung der geplanten Änderung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung mit strengen Vorgaben für die landwirtschaftliche Praxis. Es darf nicht nur um das Klageverfahren der EU gegen Deutschland gehen. Die Gewässer müssen zu ihrem Schutz entschieden vor zu vielen Nitrat- und Nährstoffeinträgen geschützt werden.
Zur aktuellen Diskussion über die Novellierung der
Düngeverordnung erklärt AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht: „Unsere
Mitglieder fordern, dass endlich entschiedene Vorgaben für die
Düngepraxis beschlossen werden, mit denen den steigenden Nitratwerten in
den Gewässern entgegengewirkt wird.“ Die Wasserversorger hätten die
Folgen zu tragen, wenn nichts geschieht, mahnt die AöW an. Diese Folgen
sind höhere Kosten für Ersatzmaßnahmen und die Trinkwasseraufbereitung.
Dazu bedeutet ein weiteres Verschleppen wichtiger Regelungen zur
Düngepraxis und im Vollzug für Deutschland noch mehr Probleme bei der
Einhaltung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie. Nicht nur die von
der EU kritisierte mangelhafte Umsetzung der Nitratrichtlinie wird sonst
in Zukunft Deutschland vorgehalten werden, sondern auch die
Nichteinhaltung des Verschlechterungsverbots für die Gewässer. Wenn
Deutschland hohe Strafzahlungen vermeiden wolle, dürfe sich die Novelle
der Düngeverordnung nicht noch länger hinziehen, moniert die
AöW-Geschäftsführerin.
Nach Ansicht der AöW und ihrer Mitglieder sind leider in dem aktuellen
Entwurf der Düngeverordnung wichtige Nachbesserungen, die schon in der
Anhörung in 2015 von der Wasserwirtschaft gefordert wurden, nicht
aufgenommen worden und in einigen Teilen gegenüber dem ersten Entwurf
sogar Lockerungen vorgenommen worden.
Die AöW fordert, dass die Grenze von 170 kg Nitrat pro Hektar Land und
Jahr nicht noch weiter gelockert werden darf. Eine Ausnahme für
Wirtschaftsdünger und Gärreste auf Ackerland lehnt sie ab. Ebenso darf
Mineraldünger nicht weiter ausgenommen werden. Die AöW kritisiert auch
die Lockerungen, die Betriebe mit noch höheren Viehbeständen begünstigen
würden. Perspektivisch sollten alle landwirtschaftlichen Betriebe von
den Regelungen erfasst werden.
Auch wenn die gesetzlichen Regelungen endlich verabschiedet werden,
fehlt es danach an einem Nitrataktionsplan für ganz Deutschland und für
die besonders belasteten Gebiete. Deshalb ist endlich Handeln geboten.
Die AöW fordert von der Landwirtschaft, dass auch ihre Akteure Verantwortung für den Zustand der Gewässer übernehmen. Das kann zum Beispiel in einer engen Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaft geschehen wie es bereits in einigen Bundesländern und Regionen seit Jahrzehnten geschieht.
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