Bundeskabinett verabschiedet Novelle des Düngegesetz – Nitratreduktion im Gewässer zügig reduzieren!

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Novellierung des Düngegesetzes verabschiedet. Die Novelle soll die Nitrat-Konzentrationen im Gewässer reduzieren.

Insbesondere Rohwasserressourcen in Regionen mit intensiver Landwirtschaft leiden unter starker Nitratbelastung. Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), dazu: „Die Novelle des Düngegesetzes ist überfällig. Steigende Nitratbelastungen bereiten der kommunalen Wasserwirtschaft und somit auch den Bürgern zunehmend Sorgen. Wichtig ist daher, die Nitratkonzentration in den Gewässern zügig und wirksam zu reduzieren.“

Laut einer aktuellen Umfrage des VKU machen sich 62 Prozent der befragten Unternehmen angesichts der steigenden Nitratbelastung Sorgen. Das verabschiedete Düngegesetz sieht die Einführung einer Nährstoffbilanzierung (Hoftorbilanz) vor. Es ist jedoch nicht verankert, ab wann diese verbindlich eingeführt wird. „Die Hoftorbilanz ist ein gutes Instrument zur Reduzierung der Nitratbelastung. Der Gesetzgeber darf ihre Einführung aber nicht auf die lange Bank schieben, sondern muss diese sofort und verbindlich einführen. Nur so kann die Düngemittelanwendung besser überwacht und – bei Verstoß – sanktioniert werden.“

Der VKU begrüßt, dass im Düngegesetz das Nitrat-Aktionsprogramm, gemäß der Nitratrichtlinie, explizit erwähnt wird. Um die Nitratbelastung reduzieren zu können, müssen die Regelungsmöglichkeiten der Länder jedoch erweitert werden. Reiche: „Das Aktionsprogramm greift nach derzeitigen Plänen aber erst bei einer gesetzten Schwelle von 40 Milligramm Nitrat je Liter. Das ist zu hoch! Weitsichtig wäre ein Gegensteuern bei deutlich geringeren Nitratkonzentrationen.“

Das heute verabschiedete Düngegesetz regelt außerdem den Datenabgleich. Dies ermöglicht, statt einer auf Stichproben basierenden Kontrolle eine einheitliche, permanente Überwachung der Grenzwerte. „Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber die Länderöffnungsklausel erleichtert. Dies macht es einfacher, die Einhaltung der Grenzwerte zu kontrollieren und bei Verstoß entsprechend zu verfolgen“, so Reiche.

„Die kommunalen Wasserversorger liefern jederzeit qualitativ hochwertiges Trinkwasser. Steigende Nitratbelastung macht die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser aber technisch immer aufwendiger und damit auch teurer. Die Bestimmungen müssen jetzt so angepasst werden, dass am Ende nicht die kommunalen Wasserversorger und ihre Kunden die Kosten tragen, die durch landwirtschaftliche Nutzungen verursacht werden“, fordert Reiche. Im Extremfall könnte die technische Aufbereitung, nach Angaben des Umweltbundesamtes, pro Kubikmeter Wasser rund einen Euro mehr für die Verbraucher auf der Wasserrechnung bedeuten. Ein Zweipersonenhaushalt mit 80 Kubikmeter würde dann nicht wie bislang durchschnittlich 95 Euro pro Jahr zahlen, sondern eher 140 Euro.

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