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Umweltgutachterausschuss: EMAS soll bei der öffentlichen Vergabe stärker berücksichtigt werden
Berlin. Der Umweltgutachterausschuss lädt am 3. November 2003 Experten aus Verwaltung, Wirtschaft und Vergabepraxis ein, die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von EMAS bei der öffentlichen Vergabe“ zu erörtern.
Die kommunale und staatliche Auftragsvergabe gilt als wichtiges Steuerungs- und Förderinstrument, um Wettbewerb zu schaffen und sozial- und umweltpolitische Ziele zu verwirklichen. Als umweltpolitisches Instrument findet die Beschaffung umweltverträglicher Produkte und Dienstleistungen zunehmend Anerkennung; so gehören Recyclingpapier und Arbeitsmittel mit dem blauen Engel“ heute in jede Amtsstube. Gemeinsam mit verschiedenen Experten möchte der UGA diskutieren, wie und an welchen Stellen die öffentlichen Auftraggeber Anreize für Unternehmen und Organisationen schaffen können, ein geprüftes Umweltmanagementsystem nach der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS) ein- oder weiterzuführen. Die Vergabe lukrativer Aufträge an die Vorlage einer EMAS-Registrierung oder vergleichbarer Nachweise zu knüpfen, könnte Unternehmen bei der freiwilligen Verbesserung ihrer betrieblichen Umweltleistungen bestärken.
Der Workshop wird sich am Vormittag mit den rechtlichen Rahmenbedingungen befassen: Nach der EMAS-Verordnung sollen öffentliche Stellen prüfen, wie der EMAS-Teilnahme in der öffentlichen Beschaffung Rechnung getragen werden kann. Die Entwürfe der neuen EU-Vergaberichtlinien bestätigen, dass EMAS als Prüfstein für eine Eignung des Auftragnehmers dienen kann. Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren jüngeren Entscheidungen der Nutzung von ökologischen Kriterien bei der Beschaffung den Weg bereitet, die noch vor wenigen Jahren als vergabefremd“ galten. Auch abstraktere Kriterien für eine umweltfreundliche Produktion - wie zum Beispiel die Herstellung von grünem Strom“ – können Umwelt- und Vergabepolitik sinnvoll verbinden. Es stellt sich daher die Frage, wie und an welchen Stellen des Vergabeverfahrens die öffentlichen Stellen das Vorliegen eines Umweltmanagementsystems nach EMAS berücksichtigen können – zum Beispiel bei der Bieterauswahl, als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit oder als Zuschlagskriterium? Dazu sind Statements von Vertreterinnen der Europäischen Kommission, des Bundeswirtschaftsministeriums, des Öko-Instituts und eines Vergaberechtsexperten vorgesehen.
Am Nachmittag sollen Erfahrungen und Perspektiven aus Sicht der Praktiker ausgetauscht werden: Dazu werden im Workshop erste Ansätze bei Bund und Ländern im Rahmen der Beschaffungsordnungen sowie der Landesumweltpakte vorgestellt. Ergänzt wird dies um Erfahrungen von Kommunen, die umweltfreundliche Vergabe und das eigene Umweltmanagementsystem verbinden und den Wunsch haben, auch bei Ihren Vertragspartnern auf ein Management der Umweltaspekte bei Produkten und Dienstleistungen hinzuwirken. Die Ansätze sollen in Theorie und Praxis erörtert und Perspektiven für eine vermehrte Berücksichtigung von EMAS im Vergaberecht aufgezeigt werden.
Der Umweltgutachterausschuss (UGA) ist ein Beratungsgremium beim Bundesumweltministerium, dass sich aus Vertretern der Wirtschaft, der Umweltgutachter, der Verwaltung, der Gewerkschaften und der Umweltverbände zusammensetzt. Der Ausschuss hat unter anderem die Aufgabe, die Verbreitung von EMAS im Bundesgebiet zu fördern. Der Workshop dient der Meinungsbildung innerhalb des UGA und zur offenen Diskussion mit allen an der umweltfreundlichen Beschaffung Interessierten.
Kontakt: Umweltgutachterausschuss (UGA)beim Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, Thomas Kiel /Doris Tharan, Geschäftsstelle, EnergieForum Berlin, Stralauer Platz 34, D-10243 Berlin, Tel. 030 - 29 77 32-30, Fax: -297732-93, eMail: info@uga.de, Internet: www.uga.de, www.emas-logo.de.
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