OLG DÜSSELDORF ZUR INTERKOMMUNALEN ZUSAMMENARBEIT UND VERGABERECHT

Die Bildung eines Zweckverbandes und die Übertragung von Zuständigkeiten auf einen rein kommunalen Zweckverband unterfällt nach Auffassung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 21.06.2006 - Verg 17/06) als sogenanntes In-House-Geschäft regelmäßig nicht dem Vergaberecht.

Das OLG Düsseldorf begründet die Entscheidung insbesondere damit, dass innerstaatliche Organisationsakte nicht dem Vergaberecht unterfallen. Das Recht Zweckverbände zu gründen, sei eine Ausformung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Für solche organisatorischen Akte der Mitgliedstaaten und der angehörigen Kommunen habe die Europäische Union keine Normgebungskompetenz.

Im konkreten Fall waren darüber hinaus die Kriterien des EuGH zum vergabefreien In-House-Geschäft gegeben.

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