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Interne Vergaberichtlinien helfen, Fehler zu vermeiden
Innerhalb von Kommunen sind viele unterschiedliche Stellen mit der Vergabe von Leistungen befasst. Teilweise finden Vergaben zusätzlich auf der Ebene von Tochtergesellschaften statt. Um eine einheitliche Praxis bei der Vergabe zu gewährleisten und Fehler zu vermeiden, ist es häufig sinnvoll, unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und der Kompetenzen der Beteiligten innerhalb der einzelnen Kommune Vergaberichtlinien aufzustellen, die das Verhalten bei der Vergabe von der Vorbereitung der Verdingungsunterlagen bis zur Zuschlagserteilung regeln. [GGSC] ist mit der Formulierung und Überarbeitung derartiger Richtlinien häufiger befasst und bietet gerne Unterstützung an.
Copyright: | © Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (01.07.2006) | |