MEHR ÖPP IM ÖPNV?

Auch im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ÖPP ein aktuelles Thema.

Veränderte Rahmenbedingungen, insb. Kürzungen der maßgeblichen Bundes-, Landes- und Kommunalzuschüsse, aber auch Faktoren wie die demografische Entwicklung erhöhen den Druck auf kommunale ÖPNV-Betriebe, auch Kapital und Know- How privater Unternehmen einzubinden. Zugleich befindet sich die EU-Verordnung 1191/69, die maßgeblich den Rechtsrahmen des ÖPNV bestimmt, in der Überarbeitung. Die am 09.06.2006 vom Verkehrsministerrat der EU erreichte „politische Einigung“ bedarf zwar noch der legislativen Umsetzung, die für das Jahr 2007 erwartet wird. Es zeichnen sich nunmehr aber die wesentlichen Grundzüge des neuen Rechtsrahmens ab. Die beihilferechtlich geprägte Verordnung wirft in der Praxis Abgrenzungsfragen zum allgemeinen Vergaberechtsregime auf; sie wird aber voraussichtlich den Handlungs- und Organisationspielraum der kommunalen Aufgabenträger erweitern. Gerade in Fragen der sog. Inhouse-Beauftragung zeichnet sich ab, dass ÖPP-Gesellschaften im Bereich des Nahverkehrs z.T. ausschreibungsfrei auch dann beauftragt werden können, wenn die sog. Inhouse-Kriterien nicht erfüllt sind. Darüber hinaus werden bei Einhaltung bestimmter Schwellenwerte voraussichtlich ausschreibungsfreie Direktvergaben an kleine und mittlere Unternehmen möglich sein. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Extra-Ausgabe des Verkehr-Newsletters, der Ihnen auf Wunsch gerne zugesandt wird.



Copyright: © Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (01.07.2006)
 
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