Tagung des Instituts für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn am 14.12.2012 in Bonn: Wasserrechtsfragen der Energiewende
Angesichts der nach wie vor offenen Frage, wie auf der Grundlage der von der Bundesregierung nach Fukushima ausgegebenen Energiewende und des im Sommer 2011 verabschiedeten Gesetzespakets eine dauerhaft sichere Energieversorgung der Bundesrepublik gewährleistet werden kann, veranstaltete das Institut für das Recht der Wasser- und
Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn (IRWE) am 14.12.2012 eine Tagung zu den „Wasserrechtsfragen der Energiewende“.
Nach der Eröffnung durch den Direktor des IRWE Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner und der Begrüßung durch den Vorsitzenden des Fördervereins des Instituts und Vorstand der LINEG Herrn Dipl.-Ing. Karl-Heinz Brandt öffnete die in drei Themenblöcke untergliederte Tagung mit dem einführenden ersten Block „Wasserwirtschaft, Wasserkraft und Wasserspeicher im Zeichen der Energiewende“.
I. Wasserwirtschaft, Wasserkraft und Wasserspeicher im Zeichen der Energiewende
Mit seinem gleichnamigen Vortrag verschaffte Dr. Andreas Schendel (DWA) dem breit gefächerten Publikum mit Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft zunächst einen allgemeinen Überblick über die im weiteren Tagesverlauf noch eingehender diskutierten Aspekte der Speicherung und Wiedereinspeisung von Energiemengen in und aus Speichern und Talsperren sowie der originären Wasserkraftnutzung und deren Bedeutung für den zukünftigen Energiemix in der Bundesrepublik Deutschland. Bereits zu Beginn seines Vortrags betonte Dr. Schendel die unterschiedlichen Ausrichtungen dieser beiden Formen der Nutzung des Elements Wasser, also zum einen die Speicherung von Energiemengen aus und die Rückführung dieser in das Netz durch Speicher und Talsperren (2.Themenblock) und zum anderen die erstmalige Energieerzeugung durch die Nutzung von Wasserkraft (3. Themenblock). Besonders hob Dr. Schendel die möglichen Potentiale von Kläranlagen für den Energiehaushalt hervor, ein Bereich, in dem mit Blick auf ihre hervorragende Netzanbindung und technologischen Modernisierungspotentiale aus seiner Sicht erhebliche Einsparungen erzielt werden konnten.
Insbesondere dieser letzte Punkt wurde im Verlauf der sich anschließenden Diskussion – auch unter dem Blickwinkel der Einführung einer vierten Klärungsstufe – teilweise kontrovers diskutiert.
II. Speicher und Talsperren
Danach folgte mit dem Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Christoph Riese (Görg Rechtsanwälte) zu dem Thema „Die Einrichtung von Pumpspeicherkraftwerken: Rechtsprobleme aus Sicht eines Vorhabenträgers“ der 2. Themenblock („Speicher und Talsperren“). Nach einer kurzen Darstellung der denkbaren Vorhabenkonstellationen und unter Betonung der regelmäßigen Problematik der Netzanbindung analysierte Dr. Riese den bestehenden Rechtsrahmen, namentlich die jeweils einschlägigen Genehmigungsmechanismen, wobei er eine Fragmentierung der Genehmigungserfordernisse kritisierte und auch in den § 78 VwVfG und § 19 WHG keine Grundlage für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung zu erkennen vermochte. Vor diesem Hintergrund sprach sich Dr. Riese für die gesetzgeberische Einführung eines umfassenden einheitlichen Genehmigungsverfahrens für Pumpspeicherkraftwerke aus, um das derzeit bestehende vielgliedrige und damit aufwendige Genehmigungsregime für entsprechende Vorhaben zu vereinfachen.
Die sich anschließenden Vorträge von Dr. Thomas Dymek (RWE) zu den „Energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Betriebs von Pumpspeicherkraftwerken“ und von Prof. Dr.-Ing. Lothar Scheuer (Vorstand des Aggerverbands) zu den „Entwicklungsperspektiven zum Ausbau der Talsperren in NRW“ ergänzten die rechtlichen Ausführungen von Dr. Riese um die gerade für privatwirtschaftliche Unternehmen besonders relevante betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise, wobei speziell die mangelnden Anreize zum Ausbau und Neubau von Pumpspeicherkraftwerken und Talsperren aufgrund zu niedriger Strommarktpreise bemängelt wurden.
Eben diese betriebswirtschaftlichen Fragen mangelnder (aktueller und zukünftig zu erwartender) Preisanreize waren auch im Rahmen der den 2. Themenblock abschließenden Diskussion Gegenstand einer kontrovers geführten Debatte, ehe zum Ende auch die Möglichkeit der Schaffung eines möglichen umfassenden Genehmigungsregimes für Pumpspeicherkraftwerke behandelt wurde.
III. Rechtsfragen der Wasserkraftnutzung
Im letzten Teil der Tagung befassten sich die Vorträge mit den „Rechtsfragen der Wasserkraftnutzung“. Hierzu trugen Christian Kraus (E.ON Wasserkraft GmbH) und Dr. Heike Stintzing (Suwag Energie AG) unter dem Titel „Rahmenbedingungen aus der Sicht der Betreiber: Wasser-, Umwelt- und Energierecht“ umfassend zu typischen Praxisproblemen bei der Rechtsanwendung des geltenden Rechtsrahmens vor, wobei die nur kurzen Genehmigungszeiträume sowie die Abgrenzung der Verantwortlichkeit nach § 34 und § 35 WHG problematisiert wurden.
Demgegenüber stellte RD Ralf Wessels (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz- und Reaktorsicherheit) die wasserwirtschaftlichen Anforderungen für eine Wasserkraftnutzung in Deutschland aus der Sicht des Bundes dar. Er bestätigte dabei unter anderem die zuvor in zwei Rechtsgutachten vorgetragene Überzeugung, dass die Abgrenzung hinsichtlich der Aufgabenbereiche zwischen § 34 und § 35 WHG auch aus seiner Sicht nach dem Verursacherprinzip zu erfolgen habe.
Die anschließende Diskussion konzentrierte sich vor allem auf die Frage eines möglichen Dispenses von der allgemeinen in §§ 34, 35 WHG vorgesehen Pflicht zu Schaffung einer Durchgängigkeit des Gewässers und des allgemeinen Schutzes der Fischpopulation, wobei die Vertreter der Wirtschaft für eine gewisse Flexibilität plädierten, während Vertreter der Behörden auf die eindeutigen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und deren Umsetzung durch die §§ 34, 35 WHG und die hierdurch begründete behördliche Bindung verwiesen.
IV. Bilanz
Abschließend resümierte Prof. Durner, dass es für ein Gelingen der Energiewende in Deutschland umfassender Bemühungen bedürfe, wobei ein bescheidener, aber gleichwohl nicht zu vernachlässigender Beitrag sowohl durch den Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken und Talsperren als auch durch die Nutzung der Wasserkraft geleistet werden könne.
Quelle: Marc-Philip Kubitza, Ausgabe 01/2013 W + B, Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
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