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BDE begrĂŒĂt EinfĂŒhrung der 4. Reinigungsstufe und lobt Herstellerverantwortung im Wasserrecht
Der
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Kreislaufwirtschaft hat die Revision der Kommunalabwasserrichtlinie
begrĂŒĂt und insbesondere die EinfĂŒhrung der vierten Reinigungsstufe als
ârichtigen und notwenigen Schrittâ hervorgehoben.
âEs ist sehr
erfreulich, dass sich die EU-Gesetzgeber ĂŒber die EinfĂŒhrung einer
erweiterten Herstellerverantwortung im Wasserrecht einigen konnten und
dabei nun auch dort das Verursacherprinzip stĂ€rker zum Tragen kommtâ,
erklĂ€rte BDE-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Dr. Andreas Bruckschen am Dienstag in
Berlin.
Am Montag vergangener Woche hatten sich die
VerhandlungsfĂŒhrer des EuropĂ€ischen Parlaments, des Ministerrates sowie
der EuropĂ€ischen Kommission ĂŒber die Revision der
Kommunalabwasserrichtlinie geeinigt. Der dabei zugrundeliegende
Vorschlag der EuropÀischen Kommission verfolgt das Ziel, die
Abwasserbehandlung flÀchendeckend auszuweiten, sie aktuellen
Umweltanforderungen anzupassen sowie Mikroschadstoffe, die das Wasser
teilweise massiv verschmutzen, bestmöglich aus dem Abwasser zu
entfernen.
Dies ist auch der Grund fĂŒr die EinfĂŒhrung einer
zusÀtzlichen vierten Reinigungsstufe. Bisher wird das Abwasser in den
meisten KlÀrwerken in drei Stufen, nÀmlich mechanisch, biologisch und
chemisch gereinigt. Die nun vorgesehene vierte Reinigungsstufe soll
möglichst viele der genannten Mikroschadstoffe, etwa
ArzneimittelrĂŒckstĂ€nde oder Pestizide, aus dem Abwasser herausfiltern.
Die durch diese quartÀre Behandlung zusÀtzlich entstehenden Kosten
sollen im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung den
Herstellern von Arzneimitteln und Kosmetika zu einem Anteil von
mindestens 80 Prozent auferlegt werden.
FĂŒr den restlichen Anteil
sollen die jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten aufkommen. Durch diese
Regelung steht es den Mitgliedstaaten offen, in welcher Höhe der
öffentliche Finanzierungsanteil fĂŒr die 4. Reinigungsstufe angesetzt
wird. In dieser Frage plĂ€diert der BDE fĂŒr eine weitreichende
Herstellerfinanzierung.
Im Rahmen der Ăberarbeitung der Richtlinie
hatte sich der BDE stets fĂŒr eine entsprechende Umsetzung des
Verursacherprinzips stark gemacht.
BDE-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer
Andreas Bruckschen: âDie neue Kommunalabwasserrichtlinie macht deutlich,
dass der Verursacher von UmweltschĂ€den fĂŒr die Beseitigung dieser
SchÀden zur Verantwortung gezogen werden muss. Diese Regelung, die der
BDE sehr begrĂŒĂt, schafft Anreize, die Schadstoffverschmutzung bereits
an der Quelle zu verhindern. Folgt man dieser Argumentation, hÀtte man
in der neuen Richtlinie die Verursacher auch zu einer vollstÀndigen
KostenĂŒbernahme verpflichten können. Stattdessen wird den
Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie ein
Umsetzungsspielraum eingerÀumt. Es wird jetzt darauf ankommen, diesen
Spielraum auch bestmöglich auszuschöpfen.â
Der vorlÀufige
Einigungstext ist noch nicht veröffentlicht â dies soll innerhalb der
nĂ€chsten Wochen geschehen. Sodann mĂŒssen das EuropĂ€ische Parlament und
der Rat der ĂŒberarbeiteten Richtlinie noch förmlich zustimmen, damit
ihrer Veröffentlichung noch in dieser Legislaturperiode kein Hindernis
mehr im Wege steht.
Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (06.02.2024) | |