Durchbruch bei Trilogverhandlungen zur Kommunalabwasserrichtlinie: EU-Gesetzgeber einig ĂŒber Revision

BDE begrĂŒĂŸt EinfĂŒhrung der 4. Reinigungsstufe und lobt Herstellerverantwortung im Wasserrecht

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft hat die Revision der Kommunalabwasserrichtlinie begrĂŒĂŸt und insbesondere die EinfĂŒhrung der vierten Reinigungsstufe als „richtigen und notwenigen Schritt“ hervorgehoben.
„Es ist sehr erfreulich, dass sich die EU-Gesetzgeber ĂŒber die EinfĂŒhrung einer erweiterten Herstellerverantwortung im Wasserrecht einigen konnten und dabei nun auch dort das Verursacherprinzip stĂ€rker zum Tragen kommt“, erklĂ€rte BDE-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Dr. Andreas Bruckschen am Dienstag in Berlin.
Am Montag vergangener Woche hatten sich die VerhandlungsfĂŒhrer des EuropĂ€ischen Parlaments, des Ministerrates sowie der EuropĂ€ischen Kommission ĂŒber die Revision der Kommunalabwasserrichtlinie geeinigt. Der dabei zugrundeliegende Vorschlag der EuropĂ€ischen Kommission verfolgt das Ziel, die Abwasserbehandlung flĂ€chendeckend auszuweiten, sie aktuellen Umweltanforderungen anzupassen sowie Mikroschadstoffe, die das Wasser teilweise massiv verschmutzen, bestmöglich aus dem Abwasser zu entfernen.
Dies ist auch der Grund fĂŒr die EinfĂŒhrung einer zusĂ€tzlichen vierten Reinigungsstufe. Bisher wird das Abwasser in den meisten KlĂ€rwerken in drei Stufen, nĂ€mlich mechanisch, biologisch und chemisch gereinigt. Die nun vorgesehene vierte Reinigungsstufe soll möglichst viele der genannten Mikroschadstoffe, etwa ArzneimittelrĂŒckstĂ€nde oder Pestizide, aus dem Abwasser herausfiltern. Die durch diese quartĂ€re Behandlung zusĂ€tzlich entstehenden Kosten sollen im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung den Herstellern von Arzneimitteln und Kosmetika zu einem Anteil von mindestens 80 Prozent auferlegt werden.
FĂŒr den restlichen Anteil sollen die jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten aufkommen. Durch diese Regelung steht es den Mitgliedstaaten offen, in welcher Höhe der öffentliche Finanzierungsanteil fĂŒr die 4. Reinigungsstufe angesetzt wird. In dieser Frage plĂ€diert der BDE fĂŒr eine weitreichende Herstellerfinanzierung.
Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie hatte sich der BDE stets fĂŒr eine entsprechende Umsetzung des Verursacherprinzips stark gemacht.
BDE-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Andreas Bruckschen: „Die neue Kommunalabwasserrichtlinie macht deutlich, dass der Verursacher von UmweltschĂ€den fĂŒr die Beseitigung dieser SchĂ€den zur Verantwortung gezogen werden muss. Diese Regelung, die der BDE sehr begrĂŒĂŸt, schafft Anreize, die Schadstoffverschmutzung bereits an der Quelle zu verhindern. Folgt man dieser Argumentation, hĂ€tte man in der neuen Richtlinie die Verursacher auch zu einer vollstĂ€ndigen KostenĂŒbernahme verpflichten können. Stattdessen wird den Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie ein Umsetzungsspielraum eingerĂ€umt. Es wird jetzt darauf ankommen, diesen Spielraum auch bestmöglich auszuschöpfen.“
Der vorlĂ€ufige Einigungstext ist noch nicht veröffentlicht – dies soll innerhalb der nĂ€chsten Wochen geschehen. Sodann mĂŒssen das EuropĂ€ische Parlament und der Rat der ĂŒberarbeiteten Richtlinie noch förmlich zustimmen, damit ihrer Veröffentlichung noch in dieser Legislaturperiode kein Hindernis mehr im Wege steht.


Link zur Originalnachricht >>>




Copyright: © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (06.02.2024)
 
Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?