Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe bei der Umsetzung der neuen Verordnung

Pressemitteilung des VKS im VKU;
Für Lärm und Vibrationen gelten zukünftig neue Grenzwerte am Arbeitsplatz. Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung vor dem Hintergrund der neuen Verordnung zu Lärm und Vibrationen hin. Diese war als Umsetzung zweier EG-Richtlinien am 28. Februar 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet worden.

(PM vom 8. März 2007)
Für Lärm und Vibrationen gelten zukünftig neue Grenzwerte am Arbeitsplatz. Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung vor dem Hintergrund der neuen Verordnung zu Lärm und Vibrationen hin. Diese war als Umsetzung zweier EG-Richtlinien am 28. Februar 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Sie tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im März in Kraft. Ziel der Verordnung ist, die Beschäftigten bei der Arbeit besser vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen zu schützen.
 Als Arbeitsschutz-institutionen beraten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Betriebe dabei, die neue Verordnung umzusetzen.
Bei Lärm sinken gegenüber der alten Unfallverhütungsvorschrift „Lärm“ die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um 5 Dezibel (A).
Lärmbereiche zum Beispiel sind damit schon ab einer durchschnittlichen täglichen Lärmbelastung von 85 Dezibel (A) zu kennzeichnen. Für Bereiche, in denen der Lärm 85 Dezibel (A) übersteigt, muss der Arbeitgeber ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen ausarbeiten und durchführen, um die Lärmexposition zu verringern. Eine technische Maßnahme ist zum Beispiel die Kapselung lauter Maschinen und eine organisatorische Maßnahme die räumliche oder zeitliche Trennung lauter und leiser Arbeitsbereiche. Als letzte Maßnahme sind persönliche Schutzausrüstungen, wie zum Beispiel Gehörschutz, vorzusehen.
Bei Vibrationen beschreibt die Verordnung Maßnahmen zur Prävention.
Diese muss der Arbeitgeber ergreifen, wenn die Vibrationen festgelegte Auslösewerte beziehungsweise Expositionsgrenzwerte erreichen oder überschreiten. Die Unfallversicherungsträger gehen davon aus, dass 4 bis 5 Millionen Beschäftigte gehörgefährdendem Lärm bei der Arbeit ausgesetzt sind. Bei Hand-Arm-Vibrationen sind Schätzungen zufolge 1,5 bis 2 Millionen Beschäftigte betroffen, bei Ganzkörper-Vibrationen 600.000.
Seit den 1970er Jahren ist Lärmprävention am Arbeitsplatz ein Schwerpunkt des betrieblichen Arbeitsschutzes. Trotz erheblicher Erfolge ist berufliche Lärmschwerhörigkeit immer noch eine der häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. So erkennen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung jährlich in knapp 6.000 Fällen eine Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit an. Vibrationen können zu Muskel- und Skeletterkrankungen (Wirbelsäule, Hand-Armgelenke) und Durchblutungsstörungen der Hände führen. Bei arbeitsbedingten, langjährig hohen Vibrati-onsbelastungen können entsprechende Berufskrankheiten entstehen.



Copyright: © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (27.03.2007)
 
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