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Der Rat der EU-Mitgliedsstaaten hat heute mit der Unterstützung Deutschlands erstmals eine EU-Verordnung zur Beschränkung für den CO2-Ausstoß von Sattelzugmaschinen und Lkw beschlossen. Demnach muss der CO2-Ausstoß schwerer Nutzfahrzeuge über 16 Tonnen bis 2025 um 15% und bis 2030 um 30% fallen. Im April waren bereits neue Flottengrenzwerte für Autos und leichte Nutzfahrzeuge beschlossen worden.
Bundesumweltministerin SvenjaSchulze: „Mit dieser wichtigen Verordnung haben wir nun auch in Europa verbindlicheCO2-Vorgaben für Lkw. Diese gibt es bereits seit Jahren in USA, China undJapan. Knapp ein Viertel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehr stammen vonLkws, Tendenz steigend. Jetzt lässt sich der Anstieg der klimaschädlichenEmissionen endlich bremsen.“
Der Kraftstoffverbrauch einesLkw gilt in der Logistikbranche als wichtiges Wirtschaftlichkeitskriterium.Dennoch ging der Kraftstoffverbrauch neuer Lkw in den letzten 10 Jahren kaumzurück. Gleichzeitig nahm der Straßengüterverkehr stark zu – und damit auch dergesamte CO2-Ausstoß des Verkehrs. Laut der neuen Verordnung muss der mittlereCO2-Ausstoß pro Kilometer bei neuen Lkws nun in zwei Schritten sinken: ab 2025um 15 Prozent und ab 2030 um 30 Prozent, jeweils gegenüber 2019.
Fahrzeug-Hersteller, diebesonders viele Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge anbieten, können ihrenvorgeschriebenen Zielwert um bis zu 3 % verringern. Durch diesen Bonus werdenvoraussichtlich vor allem Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge gefördert.
Die Verordnung soll zudem aufkleinere Lkw, Busse, sowie Lkw-Anhänger und Sattelauflieger erweitert werden,sobald geeignete Verfahren zur Berechnung der CO2-Emissionen dieser Fahrzeugezur Verfügung stehen. Im Jahr 2022 soll die Europäische Kommission dieVerordnung überprüfen und Vorschläge über Änderungen und Erweiterungen machen.Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung vonCO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge VO tritt am 20. Tag nachVeröffentlichung in einer offizieller EU-Mitteilung in Kraft.
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