Förderung für Kommunen: Neue Konzepte für nachhaltige Klimaanpassung und Natürlichen Klimaschutz
Das Bundesumweltministerium hat heute einen neuen Förderaufruf zur Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) veröffentlicht.
Vom 15. Mai 2025 bis 15. August 2025 können sich Kommunen um eine
Förderung zur Erstellung von Konzepten für nachhaltige Klimaanpassung
und für Natürlichen Klimaschutz bewerben. Aus Mitteln des
Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) stehen dafür zehn Millionen Euro zur Verfügung.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Die Klimakrise
macht es notwendig Vorsorge zu treffen, um Mensch und Natur wirksam zu
schützen. Kommunen müssen sich frühzeitig auf die Klimaveränderungen
vorbereiten, um die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren. Dabei wollen
wir Städten und Gemeinden weiterhin helfen. Über das Aktionsprogramm
Natürlicher Klimaschutz unterstützen wir gezielt Maßnahmen, die nicht
nur der Anpassung an die Folgen der Klimakrise, sondern zugleich auch
dem natürlichen Klimaschutz und der Stärkung der Biodiversität dienen."Der Förderaufruf richtet sich gezielt an Kommunen.
Diese erhalten im Rahmen des Förderaufrufs Zuschüsse von bis zu 90
Prozent der Finanzierungskosten für die Erarbeitung von Konzepten zur
nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz durch
Klimaanpassungsmanagerinnen und Klimaanpassungsmanager, die sich
insbesondere für mehr Nachhaltigkeit und natürlichen Klimaschutz
einbringen sollen (Förderschwerpunkt A.1). Diese im Rahmen des ANK
anzufertigenden Klimaanpassungskonzepte sollen die Synergien zwischen
Klimaanpassung, natürlichem Klimaschutz und der Stärkung der
Biodiversität besonders in den Fokus nehmen und insbesondere Maßnahmen
unter Einsatz naturbasierter Lösungen entwickeln.
Mit der neuerlichen Bereitstellung von Fördermitteln für die kommunale Klimaanpassungsplanung unterstützt das BMUV
auch die Umsetzung der neuen Klimaanpassungsstrategie der
Bundesregierung, die im Dezember 2024 beschlossen wurde. Darin wird
unter anderem das Ziel benannt, dass bis 2030 für 80 Prozent der von den
Ländern im Rahmen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes dazu
verpflichteten Gemeinden beziehungsweise Landkreise
Klimaanpassungskonzepte vorliegen. Die über die Förderrichtlinie zur
Verfügung stehenden Mittel können einen Beitrag zur Erreichung dieses
Ziels leisten.
Informationen zum Förderaufruf sind auf der Website der zuständigen Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
verfügbar. Weitere Beratungs-, Schulungs- und
Unterstützungsmöglichkeiten rund um diese und weitere Förderungen zur
Klimaanpassung bietet das Zentrum KlimaAnpassung kommunalen und sozialen
Einrichtungen.
Copyright: | © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (07.04.2025) |
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