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Bundesweites Klimaanpassungsgesetz tritt in Kraft
Am 1. Juli 2024 tritt das erste bundesweite
Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Damit erhält Deutschland erstmals einen
verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder
und der Kommunen. Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass alle
Verwaltungsebenen strategisch Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise
treffen und verankert erstmals die Anpassung an die Folgen der
Klimakrise als staatliche Aufgabe im Bundesrecht.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Mit dem Klimaanpassungsgesetz
helfen wir den Menschen vor Ort in den Dörfern und Städten, sich besser
auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und Risikovorsorge zu
treffen: Stadtgrün spendet Schatten und bringt Kühlung. Schwammstädte
nehmen Wasser bei Starkregen auf und speichern es für Dürrezeiten. Für
soziale Einrichtungen wie Altenheime, Kitas oder Krankenhäuser werden
Hitzeaktionspläne erstellt. Wir brauchen einen guten Hochwasser- und
mehr natürlichen Klimaschutz. Für die Risikovorsorge und gezielte
Klimaanpassungsmaßnahmen ist es wichtig, klar zu regeln, welche
staatliche Ebene wo handeln muss. Mit dem Klimaanpassungsgesetz
verpflichtet sich die Bundesregierung, eine vorsorgende
Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig zu
aktualisieren und fortlaufend umsetzen. Außerdem müssen künftig die
Folgen der Klimakrise bei Planungen berücksichtigt und
Klimaanpassungskonzepte vor Ort entwickelt werden. Diese und weitere
Vorsorgemaßnahmen gegen die Folgen der Klimakrise sind angesichts von
Wetterextremen wie Starkregen und Hitze das Gebot der Stunde."
Ziel des Gesetzes ist eine flächendeckende Vorsorge in Deutschland
gegen die Folgen der weltweiten Klimaerwärmung. Das Gesetz
berücksichtigt, dass die Betroffenheit und die Gegebenheiten von Region
zu Region sehr unterschiedlich sind und legt daher einen Schwerpunkt
darauf, eine passgenaue Klimaanpassung vor Ort zu stärken. Dafür werden
die Länder beauftragt, mit Bezug zu Gebieten der Gemeinden und Kreise
Anpassungskonzepte mit Maßnahmenplänen erstellen zu lassen. Grundlage
hierfür sind Risikoanalysen, die die lokalen Gegebenheiten
berücksichtigen. Nach dem Klimaanpassungsgesetz werden auch alle Länder
jeweils eigene Klimaanpassungsstrategien vorlegen und umsetzen. Die
vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes mit messbaren Zielen
wird aktuell von allen beteiligten Bundesressorts entwickelt und soll
voraussichtlich zum Ende dieses Jahres verabschiedet werden.
Als weiteres Instrument zur Stärkung der Klimaanpassung in
Deutschland haben Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und
Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und
integriert zu berücksichtigen (Berücksichtigungsgebot). Dabei sollen sie
auch im Rahmen ihrer Maßnahmen darauf hinwirken, bereits versiegelte
Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr notwendig ist, in den
natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen und zu entsiegeln, soweit
dies erforderlich und zumutbar ist.
Das Klimaanpassungsgesetz regelt die Planung und Steuerung von
Maßnahmen der Klimaanpassung in ganz Deutschland. Als nächster Schritt
muss die Finanzierung der zur Klimaanpassung erforderlichen Maßnahmen
gesichert werden. In der Umweltministerkonferenz wird diskutiert, ob die
Beteiligung des Bundes an dieser langfristigen Aufgabe durch die
Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz abgesichert
werden sollte.
Weitere Informationen
Über das Gesetz hinaus wird das
Bundesumweltministerium auch weiterhin Länder und Kommunen bei der
Erstellung von Klimaanpassungskonzepten durch eigene Förderprogramme und
durch das Zentrum Klima Anpassung (ZKA)
unterstützen. Mit der Förderrichtlinie "Förderung von Maßnahmen zur
Anpassung an die Folgen des Klimawandels" soll gezielt die strategische
Steuerung der nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel in Kommunen
mithilfe nachhaltiger kommunaler Anpassungskonzepte weiter vorangebracht
werden. Unter anderem fördert dieses Programm den Einsatz von
Klimaanpassungsmanagerinnen/Klimaanpassungsmanagern. Mit Hilfe der
Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)"
trägt das BMUV
ferner modellhaft dazu bei, akute klimatische Belastungen in sozialen
Einrichtungen abzumildern und diese auf zukünftige klimatische
Veränderungen vorzubereiten.
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