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Um die menschengemachte Klimakrise abzumildern und die Klimaziele von Paris einzuhalten, wird neben der schnellen und drastischen Reduktion von Treibhausgasemissionen auch die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre eine wichtige Rolle spielen, um die Klimaerwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen.
Dies hat auch der Weltklimarat IPCC bestätigt. Um hierfür einen Anreiz zu schaffen und EU-weit
einheitliche Standards sicherzustellen, hat die Europäische Kommission
gestern im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets II einen
Verordnungsentwurf vorgelegt, mit dem ein EU-weiter Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen geschaffen werden soll. Die CO2-Entnahme
soll durch gezielte Maßnahmen in Land- und Forstwirtschaft ("Carbon
farming"), die langfristige Speicherung in Produkten, und die sog.
Technische CO2-Entnahme EU-weit
standardisiert erfasst und verstärkt angereizt werden. Um die
Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit eines solchen Systems zu
gewährleisten, braucht es klare und robuste Anforderungen an die
Qualität der Zertifizierung der CO2-Entnahme.
BMWK
Staatssekretär Sven Giegold: "Die Minderung von Treibhausgasemissionen
ist zentral, genügt aber nicht mehr. Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen,
werden in der EU zusätzlich CO2-Mengen
aus der Atmosphäre entnehmen müssen. Dies muss nach strengen und
transparenten Kriterien erfolgen, um die richtigen Anreize für eine
nachhaltige CO2-Entnahme zu setzen. Umso wichtiger ist es,
dass die Europäische Kommission nun erstmalig einen Vorschlag für ein
europäisches Regelwerk zur Entnahme von CO2 vorlegt. Hier
sind sicherlich noch nicht alle Fragen abschließend geklärt. Die
Bundesregierung wird sich den Vorschlag nun genau anschauen."
BMUV
Staatssekretär Stefan Tidow: "Der vorgelegte Entwurf muss noch
konkretisiert und weiterentwickelt werden, damit wir Klima- und
Biodiversitätsschutz sicher gewährleisten. Wir brauchen für den
Klimaschutz eine langfristige Transformation im Landsektor hin zu
dauerhaften, klimawirksamen und ökologisch sinnvollen
Bewirtschaftungspraktiken. Es ist wichtig, dass Fehlanreize, die die
Klimaschutzwirkung der Natürlichen Ökosysteme weiter schwächen,
vermieden werden. Daran werden wir den Zertifizierungsrahmen messen und
dafür werden wir uns einsetzen."
BMEL
Staatssekretärin Silvia Bender: "Die Stärkung der natürlichen Systeme
zur Speicherung von Kohlenstoff in landwirtschaftlich genutzten Böden,
in Mooren und in Wäldern steht für uns im Mittelpunkt. Es bestehen hier
noch erhebliche Defizite. Wir setzen uns dafür ein, dass die Verordnung
uns dort einen großen Schritt weiterbringt. Dass wir die
Klimaschutzziele auch im Landnutzungssektor einhalten, ist für stabile
Ernten und intakte Wälder, und damit für unsere Ernährung und
Holzversorgung, essentiell."
Der Vorschlag der Europäischen Kommission beschränkt sich auf die
Zertifizierung der Kohlenstoffentnahme, ohne bereits nähere Festlegungen
zu machen, wie die Anreizsysteme ausgestaltet werden sollen. Es bleibt
offen, ob bzw.
unter welchen Voraussetzungen Zertifikate zur Kompensation von
Emissionen nutzbar sein sollen. Der Vorschlag skizziert vier
Qualitätskriterien (Quantifizierung, Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit,
Nachhaltigkeit) als Grundvoraussetzung für die Zertifizierung von CO2-Einbindungen
sowie den Zertifizierungsprozess. Wichtige Fragen bleiben im
Verordnungsentwurf bisher noch unbeantwortet. Insbesondere muss
sichergestellt werden, dass nur nachhaltige Entnahmeaktivitäten
zertifiziert werden und Fehlanreize sowie nachteilige Auswirkungen auf
die natürlichen Ökosysteme vermieden werden. Grundsätzlich müssen hohe
und robuste Standards für Entnahme eingehalten sowie die Vermeidung von
Doppelanrechnung sichergestellt werden. Diese und weitere Fragen müssen
im weiteren Verfahren geklärt werden, damit das System dem Klimaschutz
und der Erreichung anderer Nachhaltigkeitsziele, insbesondere dem
Biodiversitätserhalt, zugutekommt und auch international neue Standards
setzt.
Klar ist auch, dass es nach wie vor unverzichtbar zur Erreichung von
Klimaneutralität ist, Emissionen drastisch zu mindern. Es ist jedoch
zusätzlich notwendig, die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre
verstärkt in den Blick zu nehmen, um unvermeidbare Restemissionen
auszugleichen. Diese Restemissionen sollen unter anderem durch die CO2-Entnahme
aus der Atmosphäre sowie die Speicherung in geologischen Formationen,
Ökosystemen oder langlebigen umweltverträglichen Produkten ausgeglichen
werden. Deutschland hat sich für das Jahr 2045 zur
Treibhausgasneutralität verpflichtet, die EU für das Jahr 2050. Nach 2050 soll die deutsche Treibhausgasbilanz dann sogar einen negativen Saldo ausweisen.
Weitere Informationen
- Natürlicher Klimaschutz
- Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
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