Lemke: "Eine gesunde Natur ist entscheidend für unser aller Lebensverhältnisse"

Bundesumweltministerin nimmt Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen zur Wiederherstellung der Natur entgegen

Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat heute in Berlin die Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) "Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften" entgegengenommen. Darin betont der SRU, dass Natur nicht nur geschützt, sondern ihr Zustand dringend aktiv verbessert werden muss. Zentrale Forderung ist, bessere Rahmenbedingungen für die Wiederherstellung von Natur und eine ambitionierte Renaturierungspolitik in Deutschland und Europa zu schaffen. Der SRU unterstreicht dabei die Bedeutung von Fördermaßnahmen für den Natürlichen Klimaschutz, unter anderem im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Die Stellungnahme wurde gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) und dem Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik (WBW) erarbeitet.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Gesunde und stabile Ökosysteme sind unsere Überlebensversicherung und Partner im Kampf gegen die Klimakrise. Wie wir heute mit unserer Natur umgehen, entscheidet über unser aller Lebensverhältnisse in der Zukunft. Der SRU weist zurecht mit Nachdruck auf dieses Gebot der Stunde hin und hat die Notwendigkeit der Wiederherstellung von Ökosystemen wissenschaftlich unterlegt. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz ist deshalb eines der zentralen Instrumente der Bundesregierung zum Schutz des Klimas und zur Erhaltung der Biodiversität. Ohne Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz wird Deutschland seine Klimaschutzziele für den Landnutzungssektor absehbar verfehlen. Die Forderung des SRU, Renaturierung voranzutreiben und die langfristige finanzielle Ausstattung des ANK sicherzustellen und auszubauen, unterstütze ich deshalb voll und ganz."
Die Stellungnahme des SRU zur Renaturierung steht auch im Kontext der vorgeschlagenen EU-Wiederherstellungsverordnung. Diese soll zur Umsetzung international eingegangener Verpflichtungen rechtsverbindliche Ziele unter anderem zur Renaturierung von Meeren, Flüssen und Wäldern, von Ökosystemen in der Stadt und in der Agrarlandschaft und zum Schutz von Bestäubern enthalten. Darauf aufbauend sieht Deutschland vor, weitere geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur zu erarbeiten und in einem nationalen Wiederherstellungsplan zusammenfassen. Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich nach langen Verhandlungen bereits auf einen ausgewogenen Kompromiss aller Interessen geeinigt, eine Bestätigung im EU-Ministerrat steht allerdings noch aus.


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Copyright: © Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) (19.04.2024)
 
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