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Bundesumweltministerin nimmt Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen zur Wiederherstellung der Natur entgegen
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat heute in Berlin die Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) "Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften" entgegengenommen. Darin betont der SRU,
dass Natur nicht nur geschützt, sondern ihr Zustand dringend aktiv
verbessert werden muss. Zentrale Forderung ist, bessere
Rahmenbedingungen für die Wiederherstellung von Natur und eine
ambitionierte Renaturierungspolitik in Deutschland und Europa zu
schaffen. Der SRU
unterstreicht dabei die Bedeutung von Fördermaßnahmen für den
Natürlichen Klimaschutz, unter anderem im Rahmen des Aktionsprogramms
Natürlicher Klimaschutz (ANK).
Die Stellungnahme wurde gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen Beirat für
Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) und dem
Wissenschaftlichen Beirat für Waldpolitik (WBW) erarbeitet.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Gesunde und stabile Ökosysteme
sind unsere Überlebensversicherung und Partner im Kampf gegen die
Klimakrise. Wie wir heute mit unserer Natur umgehen, entscheidet über
unser aller Lebensverhältnisse in der Zukunft. Der SRU
weist zurecht mit Nachdruck auf dieses Gebot der Stunde hin und hat die
Notwendigkeit der Wiederherstellung von Ökosystemen wissenschaftlich
unterlegt. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz ist deshalb eines
der zentralen Instrumente der Bundesregierung zum Schutz des Klimas und
zur Erhaltung der Biodiversität. Ohne Maßnahmen zum natürlichen
Klimaschutz wird Deutschland seine Klimaschutzziele für den
Landnutzungssektor absehbar verfehlen. Die Forderung des SRU, Renaturierung voranzutreiben und die langfristige finanzielle Ausstattung des ANK sicherzustellen und auszubauen, unterstütze ich deshalb voll und ganz."
Die Stellungnahme des SRU zur Renaturierung steht auch im Kontext der vorgeschlagenen EU-Wiederherstellungsverordnung.
Diese soll zur Umsetzung international eingegangener Verpflichtungen
rechtsverbindliche Ziele unter anderem zur Renaturierung von Meeren,
Flüssen und Wäldern, von Ökosystemen in der Stadt und in der
Agrarlandschaft und zum Schutz von Bestäubern enthalten. Darauf
aufbauend sieht Deutschland vor, weitere geeignete Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Natur zu erarbeiten und in einem nationalen
Wiederherstellungsplan zusammenfassen. Die EU-Mitgliedstaaten
hatten sich nach langen Verhandlungen bereits auf einen ausgewogenen
Kompromiss aller Interessen geeinigt, eine Bestätigung im EU-Ministerrat steht allerdings noch aus.
| Copyright: | © Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) (19.04.2024) | |