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Vergaberechtliche Relevanz von Änderungen in Entsorgungsverträgen Dr. Ralf Gruneberg, Dr. Stefanie Pieck Die Frage, wann Änderungen bestehender Verträge einem Beschaffungsvorgang gleichkommen und damit ausschreibungspflichtig sind, kann als einer der „Klassiker“ in der vergaberechtlichen Literatur und Rechtsprechung bezeichnet werden.1 Dies liegt darin begründet, dass dieses Thema gerade in der kommunalen Entsorgungswirtschaft einen hohen Praxisbezug aufweist. In der Regel beauftragen die kommunalen Gebietskörperschaften als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ihre kommunalen Unternehmen umfassend mit der Erfüllung der ihnen obliegenden Entsorgungsaufgaben. |
Die Besteuerung von Ersatzbrennstoffen (EBS) unter besonderer Berücksichtigung des grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Verkehrs und der Steuerentlastung Christian Suhl Die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ist in der Europäischen Union durch die Richtlinie 2003/96/EG vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energierzeugnissen und elektrischemStrom5 (Energiesteuer-RL) harmonisiert. Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer.6 Der Europäische Gesetzgeber erachtet es für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes als erforderlich, dass der Begriff der Verbrauchsteuer und die Voraussetzungen für die Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs in den Mitgliedstaaten harmonisiert sind. |
Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung zur Nacherfüllung auf das Abfallrecht Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg Das deutsche Gewährleistungsrecht ist im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs künftig richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass der Käufer neben dem Anspruch auf Lieferung einer fehlerfreien Ersatzsache auch den Ausbau der fehlerhaften Sache und den Einbau der Ersatzsache verlangen kann. Der EuGH hat nicht entschieden, wer für die im Zuge dieses Ausbaus entstehenden Abfälle verantwortlich ist. Dieser Frage geht der Beitrag nach. |
Die Entsorgung atomarer Abfälle in der Europäischen Union Ulf Roßegger Auswirkungen der EU-Richtlinie über die Entsorgung radioaktiver Abfälle auf die Suche von Endlagern für Atommüll |
Der Entwurf der „Mantelverordnung“ – Schafft der Verordnungsgeber den großen Wurf, oder verhebt er sich? Dr. Thorsten Attendorn Das Ziel der Mantelverordnung1 ist es erklärtermaßen, ein abgestimmtes und in sich schlüssiges Gesamtkonzept zum ordnungsgemäßen und schadlosen Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen und für das Auf- und Einbringen von Material in den Boden einzuführen. Zu diesem Zweck sind ändernde und neue Regelungen im Bereich des Abfall-,Wasser- und Bodenschutzrechts geplant. Die Mantelverordnung enthält im Kern drei Artikel, die für die drei genannten umweltrechtlichen Bereiche ein jeweils unterschiedliches Regelungskonzept verfolgen. |