StoffR 06/2007


REACH: Grundfragen des Vollzugs, insbesondere durch die ECHA, sowie des Rechtsschutzes
Prof. Dr. Clemens Weidemann
Die REACH-Verordnung ist vorläufiger Höhepunkt einer Entwicklung, die dazu geführt hat, dass die Europäische Gemeinschaft ein "politischer Hoheitsträger staatsähnlicher Natur" ist. Die Frage, ob die Gemeinschaft zunehmend auch Vollzugsaufgaben von den Mitgliedstaaten übernehmen soll, ist eine "föderale Grundsatzfrage . . . mit verfassungsrechtlicher Qualität". Im Chemikalienrecht ist sie entschieden: Die REACH-Verordnung überträgt wesentliche Bereiche des Vollzugs der Agentur für chemische Stoffe (ECHA) und damit einer Behörde der Europäischen Union, die teilweise eigene Entscheidungsbefugnisse im (Außen-) Rechtsverhältnis zu den betroffenen Unternehmen hat, teilweise eine tragende Rolle bei der Vorbereitung von – normativen und administrativen – Durchführungsakten der Kommission übernimmt. Für Wissenschaft und Praxis wird REACH zum Referenzgebiet für Grundsatzfragen des europäischen Verwaltungsverbundes.
Vorläufige Schutzmaßnahmen gemÃ¤ß Art. 129 REACH-VO und Vorsorgeprinzip
Dr. Thomas Groß
Die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung löst weitestgehend das zersplitterte Chemikalienrecht ab und führt einen neuen Regelungsrahmen ein.1 Das neue Chemikalienrecht, das auf der Grundlage von Art. 95 EG erlassen wurde, verfolgt einen doppelten Zweck: Zum einen soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sichergestellt, zum anderen sollen der freie Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt gewährleistet sowie gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation verbessert werden (Art. 1 Abs. 1 REACH-VO). Zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen hat der Gemeinschaftsgesetzgeber mit der REACHVO eine vollständige Harmonisierung im Geltungsbereich dieser Verordnung vorgenommen (Art. 128 Abs. 1 REACH-VO).
Revision der EG-Biozid-Richtlinie – die Richtlinie soll modernisiert und entschlackt werden
Dr. Sabine Gärtner
In Kürze wird die EU mit der Revision der EG-Biozid-Richtlinie beginnen. Die geltende Biozid-Richtlinie verpflichtet die EU-Kommission, dem Rat sieben Jahre nach Ende der Umsetzungsfrist – also bis Ende 2007 – einen Bericht vorzulegen, der insbesondere Verfahrensvereinfachungen beleuchten und Wege zur Modifizierung der Richtlinie zeigen soll. Es kann davon ausgegangen werden, dass es nicht bei diesem Bericht bleibt; vielmehr wird erwartet, dass die Kommission 2008 einen Vorschlag für eine Modernisierung der Richtlinie vorlegen wird. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird seine dafür zu entwickelnde Position auf einen breit angelegten Diskurs mit möglichst vielen Betroffenen stützen.
Die Alte und die Neue – Vorgaben für Bio-Auslobungen nach der aktuellen und nach der neuen Öko-Verordnung
RAin Sonja Schulz
Der Bio-Boom ist ungebrochen. Gesundheits-, Tier- und Umweltschutzaspekte motivieren eine immer weiter steigende Zahl von Verbrauchern zum Kauf von Bio-Produkten. Der Absatz von Bio-Produkten im Lebensmitteleinzelhandel wächst unaufhörlich, Wachstumsgrenze ist derzeit vor allem mangelnde Verfügbarkeit. Der Absatzschwerpunkt hat sich dabei von den Reformhäusern zu Supermärkten verschoben; der Marktanteil der Discounter verzeichnet die höchsten Wachstumsraten. Während bereits heute ca. drei Viertel der über 14jährigen Deutschen gelegentlich oder häufig Bio-Lebensmittel kaufen, erwarten die Verbraucher von sich selbst für die Zukunft eine Zunahme des Einkaufs von Bio-Lebensmitteln. Dabei greifen Verbraucher mit höherem Einkommen bisher häufiger zu Bio-Produkten. Ein Verzicht auf den Erwerb von Bio-Produkten erfolgt oft nur aufgrund der höheren Preise gegenüber konventionellen Lebensmitteln.
Bestimmung des "Publikums" zur Beurteilung der kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr (Teil I)
Christian Ballke
Der Begriff der Verwechslungsgefahr durchzieht das gesamte Kennzeichenrecht. Wenn zwei Kennzeichen im Widerspruchsverfahren oder im Nichtigkeitsverfahren miteinander verglichen werden oder im Verletzungsverfahren die angegriffene Handlung dem Schutzrecht gegenüber gestellt wird, gibt das Vorliegen von Verwechslungsgefahr häufig den entscheidenden Ausschlag über den Ausgang der Streitigkeit. Entsprechend nimmt die Frage der Verwechslungsgefahr in Literatur, Rechtsprechung und Praxis eine dominierende Stellung ein.
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