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2004 |
Der Schutz des europäischen Naturerbes durch die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie Jochen Schumacher Um das europäische Naturerbe und die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten, sah sich die Europäische Gemeinschaft 1992 zum Handeln veranlasst. |
Besondere Schutzgebiete in Europa – rechtsvergleichende Bemerkungen zur Umsetzung und Anwendung des Artikels 6 FFH-Richtlinie Prof. Dr. Chris W. Backes In einigen europäischen Ländern hat die Umsetzung und vor allem die Anwendung des Artikels 6 FFH-Richtlinie viel Staub aufgewirbelt. |
Die Umsetzung der FFH-Richtlinie im Vereinigten Königreich: Der lernfähige Gesetzgeber Dr. Steffen Till Während auf europäischer Ebene über die FFH-Richtlinie beraten wurde, war die Regierung des Vereinigten Königreichs noch der Meinung, dass die nationale Gesetzgebung wegen der Richtlinie nicht verändert werden muss. |
Die Umsetzung“ der FFH-Richtlinie in Deutschland Dr. Jochen Kerkmann Ziel der FFH-Richtlinie (FFH-RL) ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern und zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im gesamten europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten beizutragen. Gemäß den Vorgaben des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 FFHRL hätte die rechtliche Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Bekanntmachung erfolgen müssen. |
Die Umsetzung der FFH-RL in Slowenien Dr. Florian Kirchhof, Tomaz Petrovic Slowenien zeichnet sich schon durch seine geographische Lage als Schnittstelle zwischen Hochgebirgsregion, dinarischem Raum, Mittelmeer und pannonischem Raum durch eine hohe Biodiversität aus. |
Beschleunigte Vernachhaltigung durch nachhaltige Beschleunigung? Tankred Schuhmann Zur Entwicklung des britischen Planungsrechts nach dem Planning and Compulsory Purchase Act 2004 |