Heft 06 - 2013


Keine gewerbliche Sammlung von Abfällen durch Personenhandelsgesellschaften?
RA Prof. Dr. Martin Beckmann
Anmerkungen zum Urteil des VGH München vom 26.9.2013 – 20 BV 13.428
Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur gewerblichen Sammlung - Zentrale Rechtsfragen bleiben höchst umstritten
Dr. Angela Dageförde, Dr. jur. Holger Thärichen
Mit Beschluss vom 9.9.2013 hat der VGH in Mannheim die vom Land Baden-Württemberg gegen den Beschluss des VG Stuttgart vom 13.5.2013 eingelegte Beschwerde zurückgewiesen und damit gewerbliche Altkleidersammlungen im Landkreis Böblingen vorläufig zugelassen. Das VG Stuttgart habe zutreffend erkannt, dass der Widerspruch des Antragstellers gegen die Untersagungsverfügung des Landratsamts Böblingen nach summarischer Prüfung wahrscheinlich Erfolg haben werde und deshalb dem Suspensivinteresse des Antragstellers der Vorrang vor dem entsprechend geringer zu gewichtenden öffentlichen Interesse am Sofortvollzug der Verfügung gebühre. Die vom Land mit der Beschwerde vorgebrachten Argumente vermochten nach Auffassung des VGH keine ernstlichen Zweifel gegen die Richtigkeit der Entscheidung des VG Stuttgart aufzuwerfen.
Möglichkeiten der Strompreis-Entlastung für die Entsorgungswirtschaft
Rechtsanwalt Dr. Markus Ehrmann
Spätestens seit die Übertragungsnetzbetreiber am 15.10.2013 ihre Prognose für die EEG-Umlage im Jahr 2014 in Höhe von 6,24 Cent/KWh bekannt gegeben haben, wird die Höhe des Strompreises bedingt durch staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen intensiv diskutiert. Ein hoher Strompreis betrifft jeden Letztverbraucher, aber besonders stromintensive Unternehmen und damit auch Unternehmen der Entsorgungswirtschaft, die für viele ihrer Tätigkeiten, wie etwa die Sortierung, große Mengen an Strom verbrauchen. Bereits nach derzeitiger Rechtslage bestehen indes viele Entlastungsmöglichkeiten für stromintensive Unternehmen, vor allem im Strom- und Energiesteuerrecht sowie im EEG. Diese Ausnahmetatbestände mit ihren umfassenden Neuerungen in 2013 (Novellierung des „Spitzenausgleichs“ im Strom- und Energiesteuerrecht zum 1.1.2013, Konkretisierung in der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung vom 31.7.2013) sollen in dem nachstehenden Beitrag erörtert werden. Zudem wird untersucht, inwieweit die Entsorgungswirtschaft von ihnen profitieren kann. Schließlich soll der Frage nachgegangen werden, was ein Unternehmen der Entsorgungswirtschaft bei der Strom- und Energiesteuer ansonsten zu beachten hat.
Recyclingaktivitäten auf der Schnittstelle von Abfallrecht und REACH
Professor Dr. Kristian Fischer
Wenn Unternehmen Abfälle stofflich verwerten und dabei neue Produkte oder sekundäre Rohstoffe herstellen, werden sie - in rechtlicher Hinsicht - auf der Schnittstelle von REACH-VO und EU-Abfallrichtlinie tätig. Die Unternehmen müssen daher die Vorgaben beider Regelwerke beachten, um rechtskonform zu agieren.
Die Fortentwicklung des europäischen Deponierechts als Voraussetzung für mehr Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz
Claas Oehlmann
Die Europäische Kommission hatte bereits in ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2013 angekündigt, die EU-weit geltenden Zielvorgaben für die Abfallwirtschaft zu überprüfen. Im Februar 2013 legte sie dann einen unverbindlichen Fahrplan für diesen Prozess vor. In diesem wird u.a. auf die Notwendigkeit hingewiesen, die derzeit geltenden Regelungen zur Abfalldeponierung auf ihre Kohärenz zu den innerhalb der letzten Jahre politisch neu formulierten Ansprüchen zum Ressourcen- und Klimaschutz zu überprüfen. Eine mögliche legislative Initiative der Kommission zur Überarbeitung u.a. des europäischen Deponierechts ist für das Jahr 2014 zu erwarten.
Eigentum an Verpackungsabfällen (Teil 2)
Prof. Dr. Alexander Schink
Nach Auffassung des Bundeskartellamtes soll zukünftig für die Sortierung/Aufbereitung und Verwertung auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Die Systembetreiber können nach dieser Auffassung die ihnen vom Entsorger entsprechend den vertraglichen Abreden (vgl. § 4 der Musterverträge Glas und LVP) anteilig entsprechend ihrer Lizensierung zu überlassenden Verkaufsverpackungen ohne Ausschreibung an Sortierer/Aufbereiter und Verwerter weitergeben. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, ob eine solche Regelung rechtlich zulässig ist. In Betracht kommt, dass eine solche Verfahrensweise gegen Art. 102 AEUV bzw. § 19 GWB verstößt.
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