Heft 06 - 2012


Zwischen Pflicht und Chance – Verpackungsrecht für Importprodukte
Dr. Bettina Enderle, Dr. Alexander Rehs
Drei Jahre nach Inkrafttreten der 5. Novelle der Verpackungsverordnung steht diese wieder einmal auf dem Prüfstand des Gesetzgebers. Die nächste Fortentwicklung soll unter der neuen Bezeichnung „Wertstoffgesetz“ noch bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden. Unabhängig von den politisch besonders kontroversen Themen (z.B. Einführung einer Wertstofftonne, Rolle der öffentlichen Hand und der privaten Entsorgungswirtschaft) der laufenden Reformdiskussion, lohnt eine Zwischenbilanz auch für Regelungen der Verpackungsverordnung, die für die Unternehmenspraxis heute, aber – gegebenenfalls unter anderen Vorzeichen – auch künftig von besonderer Bedeutung sind. Um ein solches Thema handelt es sich bei der Novellierung des Imports verpackter Produkte nach Deutschland und ihrer Auswirkung auf Unternehmen. Dieser Beitrag gibt einen wertenden Überblick über die geänderten Regeln im Importbereich, die Erfahrungen in der Praxis mit diesen und leistet damit einen Beitrag zur aktuellen Reformdebatte.
Metallische und mineralische Rohstoffe – Die Rolle der Kreislaufwirtschaft stärken
Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich, Dr.-Ing. Mechthild Baron
Die umweltpolitische Debatte wird in Zukunft mehr und mehr durch den Leitbegriff der ökologischen Grenzen bestimmt werden: In einer Welt, die über physikalisch begrenzte Vorräte verfügt, kann es keine unbegrenzte Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen geben. Nachhaltiges Wirtschaften erfordert eine Entkopplung von Wohlfahrt und Ressourcennutzung durch grundlegende Innovationen und die Aufwertung überlebenswichtiger Ökosystemleistungen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz in der Umsetzung und aktuelle (unter-)gesetzliche Regelungsabsichten
RiVG Dr. Christoph Klages
Bericht von den Berliner Abfallrechtstagen am 8./9. November 2012
Zur Entwicklung des Deponierechts am Beispiel des Annahmeverfahrens
Professor Dr. Wolfgang Klett
Die Entwicklung des Deponierechts ist zumindest für den Ausschnitt der Vorschriften über die Zulassung und die Anforderungen an die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen nach dem Stand der Technik zugleich Spiegelbild der Entwicklung des Abfallrechts. Deswegen erscheint es sachgerecht, im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung abfallrechtlicher Vorschriften auch die Veränderung deponierechtlicher Vorschriften in den Blick zu nehmen.
Zur Entwicklung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts in der Bundesrepublik Deutschland
Prof. em. Dr. Michael Kloepfer
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht hat sich in den vergangenen Jahrzehnten von einem Rechtsregime zur Beseitigung der „wilden Deponien“ der 1970er-Jahre hin zu dem komplexen System der Kreislaufwirtschaft entwickelt, wie es im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1994 eingerichtet und seitdem verfestigt wurde. Das am 1.6.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz – erlassen vor allem zur Umsetzung der im Jahr 2008 novellierten EU-Abfall-Rahmen-Richtlinie – gestaltet dieses System der Kreislaufwirtschaft nun weiter aus.
Die „flexible“ Ausgestaltung der Abfallhierarchie im KrWG durch einzelfallbezogene Ökobilanzierungen – unionsrechtskonform?
Dr. Lutz Krahnefeld, Dr. Ruben Conzelmann
Entsorgungspflichtige stehen vor der zuweilen nicht leicht zu beantwortenden Frage, welche Entsorgungswege für die von ihnen zu verantwortende Verwertung oder Beseitigung von Abfällen rechtmäßigerweise zur Verfügung stehen. Galt nach der bisherigen Rechtslage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vereinfacht gesagt der Grundsatz „Verwertung vor Beseitigung“, lässt die nunmehr fünfstufige Abfallhierarchie in § 6 des am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) jedenfalls auf den ersten Blick vermuten, dass Entscheidungen über den Entsorgungsweg zukünftig differenzierter ausfallen müssen.
Die Zulässigkeit gewerblicher Abfallsammlungen - Anmerkung zum Urteil des VG Hamburg vom 9.8.2012 – 4 K 1905/10
Dr. jur. Peter Queitsch
Das VG Hamburg hat mit Urteil vom 9.8.2012 eine auf die §§ 62, 17 KrWG gestützte Untersagungsverfügung im Hinblick auf eine gewerbliche Sammlung für rechtmäßig angesehen. Die Zulässigkeit von gewerblichen Abfallsammlungen ist seit dem 1.6.2012 in den §§ 17, 18 KrWG durch den Bundesgesetzgeber einer umfassenden Neuregelung zugeführt worden. Nach § 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG (4. Fallgruppe) entfällt die Abfallüberlassungspflicht der privaten Haushalte für Abfälle, die durch eine gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen dieser gewerblichen Sammlung nicht entgegenstehen.
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