Zum 31. Mai 2005 waren zahlreiche Deponien stillzulegen. An diesem Tag endete die auf 12 Jahre bemessene Übergangsfrist, welche die Technische Anleitung Siedlungsabfall aus dem Jahr 1993 für den Weiterbetrieb von Deponien nach altem technischen Standard zugelassen hatte.
Dies zwingt öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Abfallbesitzer und Abfallerzeuger zur Vorbehandlung und Verwertung der Abfälle in biologisch-mechanischen Abfallbehandlungsanlagen oder zur energetischen Verwertung in modernen Müllheizkraftwerken und zur Schließung vieler Altdeponien. Ab dem 1. Juni 2005 hat daher die Zahl der im Ablagerungsbetrieb befindlichen Deponien noch einmal deutlich abgenommen. 1. Einleitung bifa-Text Nr. 57: Die Abfallwirtschaft im Jahr 2030 - Eine Szenarioanalyse nicht nur für Bayern Gute Entwicklungschancen Nachhaltige Deponieschließung Möglichkeiten unter Beachtung des Abfall- und Deponierechts Beurteilung kommunaler Altdeponien - Möglichkeiten zur Entlassung aus der Nachsorge aus der Sicht des LfU Nachhaltige Deponiesanierung aus der Sicht einer Schweizer Umweltbehörde
Für die Deponiebetreiber stellt sich in dieser Situation neben der Klärung der Anforderungen an die Stilllegung und Nachsorge die Frage, ob eine wirtschaftlich sinnvolle Nachnutzung der Deponien abfallrechtlich möglich ist und welche rechtlichen Vorgaben ggfs. zu beachten sind. Ebenfalls relevant sind die Anforderungen an die Nachnutzung bei den Zehntausenden bereits vor längerer Zeit stillgelegten Deponien sowie bei den Altablagerungen.
Inhalt
2. Typische Nachnutzungen
3. Die generelle Zulässigkeit der Nachnutzung von Deponien
4. Die rechtlichen Anforderungen an eine Nachnutzung von Deponien
Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA Quelle: Zeitgemäße Deponietechnik 2007 (März 2007) Seiten: 6 Preis inkl. MwSt.: € 3,00
Autor: Dr. Achim Willand
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