Stoffliche und energetische Grünabfallverwertung

Vor dem Hintergrund der Paragraphen § 2 und § 3 der Biomasseverordnung ist der Einsatz von Grünabfällen bei der energetischen Verwertung zur Stromerzeugung entsprechend den Vorgaben des EEG zulässig.

Dies entspricht einer staatlichen Förderung der energetischen Verwertung von Grünabfällen. Bei Umrechnung über den Heizwert ergibt sich ein Förderbetrag zwischen ca. 85-160 €/Mg Grünabfall. Die Zielsetzung der Förderung ist es, durch den Einsatz nachwachsender Rohstoffe primäre Ressourcen bei der Stromgewinnung teilweise zu substituieren und v. a., hiermit einen positiven Einfluss auf die CO2-Bilanz bei der Stromgewinnung auszuüben. Ein positiver Einfluss auf die CO2-Bilanz bzw. eine Reduktion klimarelvanter Gase ist auch mit der stofflichen Verwertung von Grünabfällen verbunden – insbesondere bei rohstofflicher Nutzung in pflanzenbaulichen Kultursubstraten als Torfersatz. Im Gegensatz zur energetischen Nutzung wird die stoffliche Verwertung derzeit nicht gefördert. In der Vergangenheit durchgeführte Untersuchungen der beiden genannten Verwertungsansätze sind nicht geeignet um einen direkten Vergleich durchzuführen. Im Rahmen der Untersuchungen soll eine Datenbasis zur chemisch-physikalischen Charakterisierung unterschiedlicher Grünabfälle und auch der daraus erzeugten Produkte (u. a. Bodenverbesserer, Düngersubstitution, Torfsubstitute, Biomassebrennstoffe etc.) erstellt werden. Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Verwertungswege (stofflich und energetisch) einander anhand der Bilanzierung von technischen Anlagen unterschiedlichen Standards vergleichend gegenübergestellt.



Copyright: © IWARU, FH Münster
Quelle: 10. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (2007) (Februar 2007)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 3,50
Autor: o. Prof. Dr.-Ing. Martin Kranert
Dipl.-Ing. Ralf Gottschall
Dipl.-Ing. Gerold Hafner
Dipl.-Ing. Christian Seibel

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