Genehmigungsverfahren für (EBS-) Kraftwerksprojekte zur Energieversorgung von bestehenden Produktionsanlagen und Industriestandorten – je nach Quelle wird von 40 bis 50 derartiger Vorhaben gesprochen – begegnen aktuell ähnlichen Akzeptanzdefiziten, wie sie Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre im Rahmen der kommunalen Planungen von Müllverbrennungsanlagen zu beobachten waren. In der Diskussion geht es in erster Linie um gesundheitliche Risiken, aber auch um Fragen nach dem Einsatz der besten verfügbaren Techniken und der Energieeffizienz solcher Anlagen.
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Kraftwerke gewährt dem Vorhabensträger einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung, wenn die Voraussetzungen der §§ 5, 6 BImSchG – Schutz und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkung und sonstige Gefahren sowie Einhaltung sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften (17. BImSchV, TA Luft) vorliegen. Zu den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gehört allerdings auch die bauplanungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben. Dort, wo eine solche durch Bebauungsplan nicht existiert beziehungsweise ein Bebauungsplan geändert werden muß – Privilegierungen nach § 35 BauGB für den Außenbereich scheiden regelmäßig aus – besteht die Gefahr, daß derartige Anlagen durch Ausübung beziehungsweise Nichtausübung der kommunalen Planungshoheit bereits im Vorfeld des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens verhindert werden, da ein Rechtsanspruch auf Erlaß oder Änderung eines Bebauungsplanes nicht existiert. Daraus folgt, daß in einem frühen Stadium die planungsrechtlichen Grundlagen für den gewählten Standort sorgfältig zu prüfen sind.
Dr. Andrea Versteyl,
Andrea Versteyl Rechtsanwälte, Umwelt- und Planungsrecht, Berlin
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | BIOMASSE (Februar 2007) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Prof. Dr. Andrea Versteyl | |
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