Der Bundesfinanzminister hat eine Änderung der Abgabenordnung über die Aufbewahrungspflicht von kaufmännischen Unterlagen beschlossen. Demnächst schaut das Finanzamt auch in die Computer. Die neuen Regelungen treten zum 1.1.2002 in Kraft. Das hat Auswirkungen auch für die Abfallwirtschaft.
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) | |
Quelle: | November/Dezember 2001 (November 2001) | |
Seiten: | 2 | |
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Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen
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Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?
Mit hanseatischer Genauigkeit - Gute Erfahrungen mit der Hamburger Wertstofftonne
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Seit 1. März 2006 testet die Stadtreinigung Hamburg versuchsweise in zwei Stadtteilen eine Miterfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen sowie Elektrokleingeräten im Gelben Sack. Fazit: Hohe Akzeptanz und Steigerung der Erfassungsmengen.
Erfahrungen der Kommunen bei der Erfassung von Elektroaltgeräten
© IWARU, FH Münster (2/2007)
Seit dem 24. März 2006 bestimmt nun das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) über das Miteinander der an der Entsorgung der Altgeräte Beteiligten. Es weist den Herstellern eine ganze Reihe von Pflichten z.B. bei der Produktion und dem Inverkehrbringen von Elektrogräten aber auch gerade hinsichtlich der Entsorgung zu. Produktverantwortung heißt in diesem Zusammenhang das Stichwort.
Dingliche Rechtslage und Pfandsystem bei Fahrzeug und Antriebsbatterien – Teil 2
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Zum Einfluss des Abfallrechts auf das Zivilrecht
Praxisprobleme des neuen ElektroG aus Sicht von Herstellern und Händlern
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2022)
Der nachfolgende Beitrag behandelt schwerpunktmäßig die novellierten und bereits zum 1.1.2022 in Kraft getretenen Rücknahme- und Informationspflichten des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG 3). Dabei wird dargestellt, welche Probleme bei der rechtskonformen Umsetzung der neuen Rücknahme- und Informationspflichten für Hersteller und Händler bestehen und wie diese gelöst werden können. Außerdem wird auch die neue Pflicht der Hersteller von sogenannten b2b-Geräten zur Vorlage eines Rücknahmekonzepts erörtert.