Siedlungsabfälle werden in der EU derzeit zu 49% deponiert, zu 18% verbrannt und zu 33% dem Recycling bzw. der Kompostierung zugeführt. In den neuen Mitgliedstaaten (aber nicht nur dort) werden Abfälle noch immer überwiegend deponiert.
Es bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten: Die Palette reicht von einer sehr geringen Recycling- und Verbrennungsquote (Deponierung von 90% der Abfälle, Recycling und energetische Verwertung von 10%) bis zu relativ hohen ökologischen Standards (Deponierung von 10%, energetische Verwertung von 25% und Recycling von 65% der Abfälle). Europaweit werden derzeit ca. 50 Millionen Tonnen Abfall in rund 400 Anlagen thermisch behandelt (Abbildung 1). Nach den Prognosen der OECD wird das Aufkommen an festem Siedlungsabfall bis 2020, wenngleich langsam, ansteigen.
Den Voraussagen der Gemeinsamen Forschungsstelle zufolge beträgt der Anstieg bis 2020 42,5% gegenüber dem Niveau von 1995. Für die zehn neuen Mitgliedstaaten wird ein relativ rascherer Anstieg des Aufkommens an festem Siedlungsabfall vorausgesagt. Der Anteil von Recycling und Verbrennung an der Abfallentsorgung nimmt zwar zu, die absolute Menge deponierter Abfälle sinkt jedoch wegen des steigenden Abfallaufkommens nicht. So nahm beispielsweise zwischen 1990 und 2002 die Menge der deponierten Kunststoffabfälle um 21,7% zu, während der relative Anteil der deponierten Plastikabfälle von 77% auf 62% fiel [1]. Erklärtes Ziel der Europäischen Umweltpolitik ist es, die Deponierung biologisch abbaubarer Abfälle einzuschränken und Recycling und Verwertung zu fördern.
Wenn die Europäische Deponie-Richtlinie 1999/31/EG europaweit umgesetzt sein wird, werden auf Grund dadurch vermiedener Methanemissionen rund 74 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2016 eingespart. Sollte ein Deponieverbot für unvorbehandelte Abfälle europaweit eingeführt werden, könnte diese Zahl auf 134 Millionen Tonnen vermiedene CO2-Äquivalente steigen [2]. In der Pipeline des europäischen Gesetzgebers sind einige Vorhaben, die sowohl dem Ziel, Abfälle von der Deponierung wegzulenken, als auch der Verbesserung des Klimaschutzes, beispielsweise durch Steigerung von Energieeffizienzen, dienen. Im Folgenden wird ein Überblick über die - aus Sicht der Abfallverbrennung - relevantesten Normsetzungsvorschläge gegeben, wobei die anstehende Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie, auf deren Grundlage die europäische Abfallwirtschaft die nächsten 25 Jahre arbeiten wird, eindeutig den Schwerpunkt einnimmt.
| Copyright: | © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban | |
| Quelle: | 11. Fachtagung thermische Abfallbehandlung (März 2006) | |
| Seiten: | 18 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | Ferdinand Kleppmann | |
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Erfahrungen mit der biologischen Abbaubarkeit von kompostierbaren Kaffeekapseln
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
In Österreich kommen verstärkt Kaffeekapseln auf den Markt, die als „kompostierbar“ bzw. „biologisch abbaubar“ gekennzeichneten werden. Diese Entwicklung wird von Konsumenten als positiv wahrgenommen, ist jedoch aus abfallwirtschaftlicher und umwelttechnischer Sicht als kritisch zu betrachten. Denn in bisherigen Studien (van der Zee & Molenveld 2020; Rameder 2018; Shrestha et al. 2020), war die Desintegration der zumeist aus PLA bestehenden Kapseln in Labor-versuchen und in der Praxis nach den Anforderungen der EN 13432 nicht in ausrei-chendem Maße gegeben. Die bisherigen Erkenntnisse werden durch die eigenen Ergebnisse der experimentellen Untersuchungen an vier am österreichischen Markt erhältlichen „kompostierbaren“ Kaffeekapseln nur bestätigt. Erfahrungen der österreichischen Abfallwirtschaftsverbände zu dieser Thematik stützen im Wesentlichen die Erkenntnis, dass die derzeitige Entwicklung in Richtung biologisch abbaubare Kunststoffe für das Produkt Kaffeekapsel nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse und Erfahrungen nicht sinnvoll erscheint.
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Ausbau der getrennten Bioabfallsammlung - Chance für die kommunale Abfallwirtschaft
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Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) enthält die Verpflichtung, Bioabfälle spätestens ab dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln. In Gebieten, die bisher kein System zur getrennten Bioabfallsammlung anbieten, wird die Einführung der Biotonne in naher Zukunft zur Diskussion stehen. Aber auch die Kommunen, die bereits eine
Getrennterfassung von Bioabfällen anbieten, sollten prüfen, ob Anschlussgrad und Sammelmenge erhöht werden können.
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Die polnische kommunale Abfallwirtschaft nähert sich mit immer schnelleren Schritten einer ganzen Reihe von Fristen, die über die Erfüllung der von Polen im Beitrittsprozess eingegangenen Verpflichtungen und der Erfordernisse des EU-Rechts entscheiden. Zu den wichtigsten gehören die Reduzierung der Menge der biologisch abbaubaren Abfälle sowie die Schließung von Deponien, die den Rechtsanforderungen nicht gerecht werden.