Die Einführung von Shared Service Centern ist eine Möglichkeit, ein Unternehmen auf die sich mit der Liberalisierung ändernden Marktbedingungen vorzubereiten.
Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) basierend auf der Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktrichtlinie muss der Verteilnetzbetreiber zumindest hinsichtlich seiner Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von den übrigen Tätigkeitsbereichen sein, die nicht mit dem Netzbereich zusammenhängen.“ Die Organisation muss nach den neuen Anforderungen aufgestellt werden. Dabei kann auch die Chance genutzt werden, die Organisation und Arbeitsabläufe im Unternehmen so neu zu ordnen, dass sie den Anforderungen des Marktes bzw. des Regulierers an das Unternehmen in den nächsten Jahren gerecht werden. Entscheidend wird hierbei auch sein, wie lange die Nettosubstanzerhaltung mit festgeschriebenen Zinssätzen Bestand hat bzw. wann eine Anreizregulierung kommt?
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 06-2005 (Juni 2005) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Marcus Dieckmann | |
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