Zukünftige Behandlungs- und Deponiekapazitäten

Am 01. Juni 1993 trat die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) in Kraft. Spätestens seit diesem Zeitpunkt musste allen Akteuren im Entsorgungsgeschäft klar sein, dass die Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle auf sog. „Reaktordeponien“ ein Auslaufmodell ist. Leider hat die Tatsache, dass eine ausgesprochen großzügige Übergangsfrist von 12 Jahren festgelegt wurde, dazu geführt, dass nicht wenige öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichtige glaubten, sich zunächst beruhigt „zurücklehnen“ zu dürfen. Wertvolle Zeit wurde damit vergeudet. Erst mit dem Erlass der Abfallablagerungsverordnung am 1. März 2001 wurde der notwendige rechtliche Nachdruck zur Umsetzung der Standards für weitgehend nachsorgefreie Deponien erzeugt.

Als vorerst letzter Baustein auf dem Weg zur zukunftsfähigen Deponie kam dann im Juli 2002 die Deponieverordnung hinzu, mit der die bisher noch ausstehende komplette Umsetzung der „Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26.04.1999 über Abfalldeponien“ (Deponierichtlinie) in deutsches Recht erfolgte. Erfreulicherweise hatte die bereits in der TASi verankerte Terminfestlegung (1. Juni 2005) bezüglich der Beendigung der Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle im Rahmen der Umsetzung der EU-rechtlichen Regelungen in das deutsche Verordnungsregime trotz weniger stringenter Vorgaben in der Deponierichtlinie und demzufolge natürlich darauf abhebender Aufweichungsversuche von Seiten Betroffener Bestand. Gleichzeitig ist ein neuer, in seiner Tragweite kaum geringer einzuschätzender Stichtag aufgetaucht: es ist der 15. Juli 2009. Ab diesem Termin dürfen nur noch Deponien weiterbetrieben werden, die allen Anforderungen - also auch bezüglich des Standortes (geologische Barriere oder gleichwertiges Schutzelement) - modernster Deponietechnik entsprechen. Spätestens mit diesem Termin dürfte für viele Deponien das Ende gekommen sein.



Copyright: © IWARU, FH Münster
Quelle: 9. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (2005) (Mai 2005)
Seiten: 9
Preis inkl. MwSt.: € 4,50
Autor: RD Heinrich Becker

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