Das ElektroG löst die Frage der Anlastung der Kosten der Altgeräteentsorgung aus kommunaler Sicht nicht verursachergerecht. Das Gesetz verpflichtet die Kommunen vor allem zum Aus- bzw. Aufbau eines Getrenntsammelsystems für Altgeräte.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kommunen Altgeräte selbst vermarkten. Die Übergangs- und In-Kraft-Tretens-Vorschriften des ElektroG werfen eine Fülle von Fragen auf. Gerade im Hinblick auf die völlig unterschiedliche Ausgangslage der Kommunen zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes ist hinsichtlich der bestehenden Handlungsoptionen auf eine neue Untersuchung des Bayerischen LfU hinzuweisen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 17. Kasseler Abfallforum-2005 (Mai 2005) | |
Seiten: | 15 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 7,50 | |
Autor: | Dr. Ralf Bleicher | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG - Umsetzungsstrategien der kommunalen Wirtschaft
© VKU - Landesgruppe Baden-Württemberg (7/2005)
23. März 2005 Verkündung des ElektroG – Überführung rechtlicher Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene in nationales Recht. Das Regelwerk verpflichtet die Hersteller zur kostenlosen Rücknahme der Produkte nach Gebrauch. Dadurch vollzieht sich eine Marktöffnung der bislang vorhandenen Rücknahme- und Verwertungsstrukturen, welche sich ganz wesentlich unter kommunaler Regie entwickelt haben.
Ausbaufähiger Service
© Rhombos Verlag (6/2005)
Handwerks- und Verwertungsfachbetriebe entwickeln ein Konzept für den Einsatz gebrauchter Ersatzteile bei der Reparatur von Elektro(nik)geräten
Und wer kümmert sich um den Verbraucher?
© Rhombos Verlag (6/2005)
Ohne komfortable, ortsnahe Sammelstellen werden die Konsumenten nur wenig zum Gelingen des Elektrogesetzes beitragen
Elektro- und Elektronikgerätegesetz und kommunales Satzungsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2005)
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ist am 24.3.2005 in Kraft getreten.
Hoffen auf Wunder bei der Altfahrzeugentsorgung?
© Rhombos Verlag (2/2005)
Deponien als Ultima ratio der Entsorgung von Automüll aus Demontage- und Shredderanlagen haben in Deutschland ab Mitte dieses Jahres ausgedient. Schon ein Jahr später kann die Automobilindustrie dann zeigen, ob die Kreislaufwirtschaft mehr ist, als eine unverbindliche Idee in einem Gesetzestext. Dann kommt es erstmals zum Schwur im Hinblick auf die dann zu erfüllende stoffliche und energetische Verwertungsquote von Altfahrzeugen in der europäischen Altfahrzeug-Richtlinie. Zusätzlich sollen noch die hohen Verwertungs- und Recyclingquoten für Elektronikschrott eingehalten werden. Bei Altfahrzeugen greift dann die Produktverantwortung der Hersteller und Importeure doppelt.