Die Vorgaben der TA Siedlungsabfall, die eine Begrenzung des Gesamtkohlenstoffes (TOC) auf kleiner gleich Masseprozent und des Glühverlustes auf kleiner gleich 5 Masseprozent als Indikator für den Mineralisierungsgrad eines Restabfalls für die zu deponierenden Reststoffe für die Deponieklasse II vorschreibt, führen im Jahr 2005 zum Verbot der Ablagerung von unbehandeltem Restmull aus Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll.
Damit wird der thermischen Abfallbehandlung eine noch weitaus gro©¬ere Rolle zukommen als bisher. Die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), Abfalle in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen, fuhren zukunftig zwangslaufig zu einer Anderung der stofflichen Zusammensetzung des zur energetischen Verwertung anstehenden Restmulls in Deutschland. Daraus ergeben sich ebenfalls zwangslaufig Veranderungen in den Eigenschaften der bei der thermischen Behandlung entstehenden Mullverbrennungsschlacken (MV-Schlacken) in den Bereichen Mineralogie, Umweltvertraglichkeit, Langzeitverhalten und Bautechnik sowie in deren Verwertungsmöglichkeiten. Im Rahmen eines Forschungsprojektes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), das vom Institut für Straßen- und Eisenbahnwesen der Universität Karlsruhe und dem Institut für Technische Chemie/Thermische Abfallbehandlung des Forschungszentrums Karlsruhe in Kooperation durchgeführt wurde, konnte, neben der Bestimmung des Einflusses geänderter Stoffstrome in der Abfallwirtschaft auf die zukünftige Qualität und die Verwertungsmöglichkeiten von MV-Schlacken, die aktuelle Schlackenqualität in zehn Müllverbrennungsanlagen unterschiedlicher Verfahrenstechnik anhand mineralogischer, umweltrelevanter und bautechnischer Untersuchungen festgestellt werden.
Copyright: | © TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft | |
Quelle: | Optimierung der Abfallverbrennung 2 (2005) (März 2005) | |
Seiten: | 18 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr. Gudrun Pfrang-Stotz Dr.-Ing. Jürgen Reichelt Prof. Dr.-Ing. Helmut Seifert Dr. Jürgen Vehlow | |
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Mechanisch-biologische Verfahren zur stoffstromspezifischen Rest-abfallbehandlung – Perspektiven für dezentrale Entsorgungskonzepte
© Wasteconsult International (7/2004)
Die Ablagerung von unbehandelten Abfällen auf Siedlungsabfalldeponien belastet unse-re Umwelt. Nach einer Übergangsfrist bis 2005 dürfen in Deutschland nur noch weitge-hend inerte Abfälle abgelagert werden. Für Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbe-abfall wird daher eine thermische oder mechanisch-biologische Abfallvorbehandlung (MBA) notwendig.
Restabfallbehandlungsmethoden zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen
© TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft (6/2002)
Den seit langem zur Behandlung von Abfällen aus Haushaltungen und Gewerbe verwendeten verfahrenstechnischen Grundoperationen
• Mechanische Aufbereitung und Fraktionierung,
• Biologischer Abbau und
• Verbrennen
wird im Rahmen der gültigen Gesetzgebung zum Teil eine neue oder modifizierte Rolle zugewiesen. Eine intensivere Stoffstromteilung bewirkt eine im Vergleich zu früher stark ausgprägte Tendenz zur Kombination der Grundoperationen zu Verbundstrategien [3]. Auch eine erhebliche Verfeinerung der Anlagenkonzepte zur Stoffstromteilung und Zuordnung von Abfallfraktionen zu bestimmten Grundoperationen geht mit dieser Entwicklung einher. Dieser Weg ist seit einigen Jahren zu beobachten und pflanzt sich bei aktuellen und zukünftigen Abfallbehandlungsprojekten verstärkt fort.
MBA Neumünster eine BIODEGMA-Stoffstromanlage
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Einfluss rechtlicher Vorgaben auf Menge und Beschaffenheit von Restabfällen zur thermischen Behandlung
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Gesamtabfallmengenprognose und Bilanzierung der vorhandenen und benötigten MVA-Kapazitäten
Kostenseitiger Vergleich verschiedener Entsorgungsoptionen mit thermischer Behandlung und Verwertung
© Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban (2/2002)
Verschiedene Entsorgungspflichtige Körperschaften stehen vor dem Problem, für die gesetzlich geforderte Behandlung von Abfällen zur Beseitigung ab dem 01.06.2005 nicht über ausreichende Anlagenkapazitäten zu verfügen. Ein Beispiel hierfür ist das Land Berlin, dem allein für die Behandlung von Hausmüll zur Beseitigung eine Anlagenkapazität für ca. 400.000 Mg/a fehlt.