Reform des Vergaberechts

Das seit 1999 geltende Kartellvergaberecht muss bis zum 31.01.2006 aufgrund neuer europäischer Richtlinien an diese angepasst werden. 

Die EU-Richtlinien geben diverse Optionen für die Gestaltung von Vergabeverfahren vor. Der nationale Gesetzgeber wird diese Vorgaben bei der Schaffung einer einheitlichen Vergabeordnung zu beachten haben. Der Beitrag stellt das neue europäische Recht vor.
Schlagworte:  Vergaberecht, öffentlicher Auftraggeber, EU-Richtlinie



Copyright: © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Quelle: GWF 10 / 2004 (Oktober 2004)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Turgut Pencereci

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