Auf den Punkt gebracht

Bei der Festbettdruckvergasung von Shredderleichtfraktionen aus Altautos und Elektronikgeräten handelt es sich um eine stoffliche Verwertung im Sinne des Abfallrechts

Bei der Verwertung von Altautos und gebrauchten Elektronikgeräten fallen verschiedene Rückstände an, die bedingt durch die Gerätetypen aus verschiedenen Materialien bestehen. Gebrauchte Geräte und Fahrzeuge kann man zerlegen und bestimmte Bauteile und Aggregate lassen sich unmittelbar weiternutzen. Es verbleiben jedoch Karossen und Gerätegehäuse (Elektroaltgeräte), die Schadstofflasten enthalten können. Bei deren Behandlung in der Shredderanlage fallen neben dem Eisenschrott vor allem Anteile nichtmetallischer Fraktionen an. Diese sogenannten „Shredderleichtfraktionen“ bestehen aus einem heterogenen Gemisch aus Kunststoffen, Glas, Holz, Textilien und Keramik sowie metallischen Anteilen. Diese Einzelfraktionen sind möglichst einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.1 Der folgende Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Durchführung von entsprechenden Verwertungsverfahren am Beispiel der sogenannten Festbettdruckvergasungdar. Im Mittelpunkt des Interesses stehen hierbei der Begriff der „rohstofflichen Verwertung“ und die Frage, welche Anforderungen an den Betrieb entsprechender Recyclinganlagen sich daraus ergeben. In einem abschließenden Überblick werden die Regelwerke kurz dargestellt, die zur Zeit für die Verwertung von Kunststoffabfällen relevant sind.



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: 03/2004 - Elektro-Altgeräte (Oktober 2004)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Nancy Fäser
Dr. Martin Engler

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