Geringere Kosten, hoher Nutzen

Zuverlässige Schnellerkennungsmethoden können die Qualitätskontrolle bei der Altholzverwertung vereinfachen

Mit dem Inkrafttreten der Altholzverordnung (AltholzV) am 1. März 2003 besteht für die Altholzverwerter akuter Handlungsbedarf. Die Verordnung legt die Verwertungs- und Beseitigungswege für verschiedene Altholzsortimente fest. Darüber hinaus gibt sie Grenzwerte und Qualitätssicherungsinstrumente wie die Eigen- und Fremdüberwachung bei der Altholzaufbereitung vor. Bislang existieren jedoch noch keine tragfähigen Konzepte für die Qualitätssicherung und damit für die Umsetzung der Anforderungen aus der AltholzV in die betriebliche Praxis. Die im Anhang IV der AltholzV genannten Labormethoden sind zeitaufwendig und kostenintensiv. Zumindest kurzfristig werden die Kapazitäten der etablierten Laboratorien vermutlich nicht ausreichen, um den Bedarf an qualifizierten Analysen zu decken. Der Markt wird sich voraussichtlich zunächst unübersichtlich gestalten und zu Preiserhöhungen tendieren. Hierbei wird insbesondere ins Gewicht fallen, daß es vorerst keine einheitlichen Qualitätsstandards geben wird. Einen Ausweg könnte hier der Einsatz von Schnellerkennungsmethoden zur Eigenüberwachung aufzeigen. Diese Methoden sind in der Verordnung explizit zugelassen. Das Institut für Energie- und Umwelttechnik (IUTA), Duisburg, und das Fraunhofer Institut für Holzforschung, Wilhelm-Klauditz-Institut für Holzforschung (WKI), Braunschweig, prüfen derzeit in einem Forschungsprojekt „Qualitätskontrolle bei der Altholzverwertung“, wie Schnellerkennungsmethoden bei der Altholzaufbereitung eingesetzt werden könnten. Das Vorhaben wird über die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) gefördert.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: 01/2003 - Altholzverordnung (Februar 2003)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Monika Vogt
Dipl.-Ing. (FH) Andrea Schulze
Dipl.-Chem. Jörg Wylamrzy

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