Der Rottegrad ist ein brauchbares Bewertungskriterium für den
Rottezustand von Bioabfallkompost
Auf dem Markt wird eine Vielzahl von Rottesystemen angeboten, die sich in ihren Eigenschaften zum Teil deutlich unterscheiden. Potentiellen Käufern von Anlagen wird die Wahl dadurch erschwert. Um sicherzustellen, daß ihre Investitionen in eine bestimmte Anlage auch in Zukunft Bestand haben, fordern Anlagenbetreiber von den Herstellern deshalb die Gewährleistung, daß bei der angegebenen Rottedauer eine definierte Produktqualität einschließlich des Rottegrades erreicht wird. Wenn die neue Anlage dann steht und in Betrieb geht, fängt für manchen Betreiber oftmals der Ärger an, weil er feststellen muß, daß es insbesondere beim Rottegrad häufig Probleme gibt, die zugesicherte Qualität einhalten zu können. Durch derartige Vorfälle ist die Bestimmungsmethodik zunehmend in die Kritik geraten. In einer aktuellen umfassenden Untersuchung wurde deshalb die Rottegradbestimmung überprüft. Dabei wurden sowohl die meßtechnischen Aspekte des Tests beleuchtet als auch ein Vergleich mit anderen Kriterien im Rotteverlauf vorgenommen, wobei ausschließlich Verfahren mit aerober Behandlung berücksichtigt wurden. Die Ergebnisse werden im folgenden auszugsweise vorgestellt.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | 03/1998 - Biologische Verfahren (August 1998) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr.-Ing. Gabriele Becker | |
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Die Bioabfallverordnung 2022 – Anforderungen, Umsetzung und zukünftiger Regelungsbedarf
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die „kleine“ Novelle der Bioabfallverordnung vom 28.04.2022 hat den Schwerpunkt auf eine sortenreine Erfassung von Bioabfällen gelegt, um Einträge von Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffe, bereits vor deren biologischen Behandlung in der Kompostierung/ Vergärung deutlich zu reduzieren. Dazu bestimmt der neu eingeführte § 2a Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen (Biotonne) und gewerblichen verpackten Bioabfällen und Materialien. Festgelegt sind verpflichtende Sichtkontrollen und gegebenenfalls weitere Untersuchungen zur Erfassung der Fremdstoffbelastung des angelieferten Materials und zur Kontrolle der Fremdstoffentfrachtung, um die Einhaltung der neu festgelegten, materialspezifischen Input-Kontrollwerte für Gesamtkunststoffe zu gewährleisten.
Auswirkungen der Novellierungen im EEG 2023 auf die Planung neuer Biogutvergärungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2022)
Im Jahr 2021 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch Deutschlands knapp 20 %. Dabei ist der Anteil der erneuerbaren Energien im Bereich Strom mit gut 41 % führend (siehe Abbildung 1). In den Bereichen Wärme und Verkehr hinkt der Anteil der Erneuerbaren deutlich hinterher bzw. steht am Beginn einer Elektrifizierung. Insgesamt wurden 2021 durch erneuerbare Energien rund 221 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen in Deutschland vermieden [1].
Die Novelle der Bioabfallverordnung – Eine Chance für mehr Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit in der Aufbereitung von Bioabfällen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2022)
Die Lösung für eine rechtssichere und kosteneffiziente Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen bereits vor Eingang in die Bioabfallbehandlung: das mobil-modulare Aufbereitungskonzept MMAK.
Bioabfall im europäischen Vergleich - Erfassung, Aufkommen, Qualitäten, Verwertung, Kosten
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2018)
In der Europäischen Union fallen jährlich 118 bis 138 Millionen Tonnen Bioabfälle an, von denen zurzeit nur 32 bis 37 % (ca. 40 Millionen Tonnen pro Jahr (M tpa) effizient recycelt werden und zu hochwertigen Komposten und Gärprodukten verarbeitet werden. Größtenteils werden die Bioabfälle nach wie vor in Europa deponiert, womit eine unkontrollierte Freisetzung von Treibhausgasen einhergeht. Mit bis zu 50 % Bioabfall im Siedlungsabfall ist Bioabfall ein wesentlicher Abfallstrom, der in einer Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Ressourcenpolitik eine wesentliche Rolle spielt.
Deutsche und europäische Kreislaufwirtschaftspolitik mit Blick auf Bioabfallerfassung und -verwertung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2016)
Am 02.12.2015 hat die EU-Kommission ihre abgeänderten Vorschläge zur Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts in der EU vorgelegt. Einen ersten Vorschlag vom Juli 2014 hatte sie zuvor zurückgezogen. Das Paket besteht aus zwei Teilen: 1. konkreten Vorschlägen zur Änderung verschiedener abfallrechtlicher Vorschriften, unter anderem der Abfallrahmenrichtlinie, sowie 2. einem „Aktionsplan“, in dem künftige Maßnahmen diskutiert und angekündigt werden.