Nicht nur Abfall

Die Befreiungen von gesetzlichen Nachweispflichten nach § 25 II KrW-/AbfG schaffen Voraussetzungen für wirtschaftlich arbeitende Rücknahmesysteme

Freiwillige Rücknahmesysteme für gebrauchte Produkte wie zum Beispiel Verpackungen, die als Abfall zu kategorisieren sind, gewinnen immer mehr an Bedeutung. Mit der vom Gesetzgeber gewünschten Rücknahme nehmen die Hersteller und Vertreiber einen wesentlichen Aspekt ihrer Produktverantwortung im Sinne des § 22 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wahr. Sie unterstützen die Forderung des Gesetzgebers nach einer hohen stofflichen Wiederverwertungsquote und Schonung knappen Deponieraums. Ein Teil der Wirtschaft hat außerdem erkannt, daß die freiwillige Rücknahme und die umweltschonende Verwertung ihr Prestige bei den Verbrauchern erhöht. Diese werden zudem vom sehr aufwendigen, gesetzlich vorgeschriebenen Nachweisverfahren für überwachungsbedürftige Abfälle entlastet. Beim Aufbau eines freiwilligen Rücknahmesystems haben Hersteller und Vertreiber im "Kampf um Abfälle" allerdings einige Hürden zu überwinden.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: 04/1998 - Umweltkostenmanagement (November 1998)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Martin Mantz

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