Die Kosten- und Gebührenfolgen der neuen Deponieanforderungen werden viele Abfallwirtschaftsunternehmen vor große Probleme stellen
Bis zum Jahr 2020 soll nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums (BMU) das Ende der Deponierung auf Siedlungsabfalldeponien in Deutschland“ erreicht sein. Bei einer konsequenten Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und der Verordnung über die zulässigen Luftemissionen und -immissionen aus mechanisch-biologischen Anlagen (30. BImSchV) ab dem Jahre 2005 wird dieses Ziel aus Kostengründen faktisch jedoch bereits viel früher erreicht. Durch die zu starren neuen Deponieanforderungen, die ab 2005 gelten, entstehen mehrere schwerwiegende Kosten- und Kapazitätsprobleme bei den Verwertungsanlagen.
Bei konsequenter Umsetzung der AbfAblV müssen sich ab 2005 viele Bundesbürger deshalb auf erhebliche Preissteigerungen bei den Abfallgebühren einstellen, vergleichbar mit dem Wasser- und Abwasserpreisschock“, wie er in den neuen Bundesländern nach der Wende auftrat. Hinzu kommt, daß die nächsten Verwertungs-Überkapazitäten bereits absehbar sind, da die Zeitvorgaben der Vorschriften zu starr sind neue europarechtliche Änderungen bevorstehen. Die Frist bis Ende Mai 2005 kann auch bei großen Anstrengungen nur zum Teil eingehalten werden. Deshalb müßte eine umweltverträgliche, klar konditionierte und befristete Zwischendeponierung“ auf basisgedichteten Deponien ermöglicht werden. Solche Übergangslösungen sind wahrscheinlich auch ohne Ergänzung der Verordnung allein durch Verwaltungshandeln auf der gegenwärtigen Rechtsbasis möglich.
Prof. Dr. Lutz Wicke, Umwelt-Staatssekretär a. D., ist Direktor am Institut für UmweltManagement (IfUM) an der ESCP-EAP Europäische Wirtschaftshochschule Berlin
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| Quelle: | 01/2002 - Abfallablagerung (Februar 2002) | |
| Seiten: | 8 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | Prof. Dr. Lutz Wicke | |
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Einbauversuche mit AbfAblV-konformen MBA-Output
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Vor dem Hintergrund, dass ab 1. Juni 2005 in Deponien nur noch MBA-Material eingebaut werden darf, das den Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) [27] entspricht, wurde von der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA), Ennigerloh, ein Großversuch unter Leitung der GfA Lüneburg in Auftrag gegeben. Aufgabe dieses Großversuches war es, verschiedene Einbautechniken und Einbaugeräte zu untersuchen, die einen optimalen und reibungslosen Deponieaufbau entsprechend den Anforderungen des Anhangs 3 der AbfAblV gewährleisten. Der Großversuch war an die Bedingungen der betrieblichen Praxis angelehnt. Ziel des Versuchs war, die aufzuwendenden Kosten für die Deponierung zu minimieren und die bodenmechanischen Eigenschaften des Müllkörpers zu optimieren.
Die moderne MBA-Reststoff-Deponie - Konzept einer innovativen Deponierungstechnik für Reststoffe aus MBA-Anlagen
© Verlag Abfall aktuell (2/2005)
Die Deponietechnik hat sich trotz starker Rahmenbedingungen in Deutschland (Abfallvorbehandlung ab Mitte 2005, Ausführungsvorschriften zum Deponiebaukörper, Deponienachsorge) nur unwesentlich verändert. Transport und Einbau erfolgen nach wie vor auf der herkömmlichen Mülldeponie der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts.
Was bestimmt die Betriebskosten von MBA-Anlagen? Anmerkungen aus Sicht eines Systemlieferanten für MBA-Anlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2003)
Verfahrenstechnische und konzeptionelle Vorstellung sowie Betriebskostenaufstellung einer Anlage des Herstellers HORSTMANN Recyclingtechnik“
Gütekriterien für Ersatzbrennstoffe in Europa
© Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban (12/2002)
Der Gedanke der Herstellung von Brennstoffen aus Abfällen hat eine mehr als 30- jährige Tradition. Er entstand zur Zeit der Energiekrise in den 70er Jahren. Ziel war die Abhängigkeit von Primärenergieträgern wie Kohle, Öl und Gas zu verringern. In den 80er Jahren beschäftigten sich eine Reihe von Forschungsvorhaben mit der Herstellung von BRAM (Brennstoff aus Müll).
Kommt jetzt der Abfallgebührenschock“?
© Rhombos-Verlag (2/2002)
Mit der ab dem 1. Juni 2005 gültigen Abfallablagerungs-Verordnung (AbfAblV) hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin das vollendet, was seine Amtsvorgänger Prof. Klaus Töpfer und Angela Merkel einst angestoßen hatten – allerdings ohne daß er hierbei die Kostenfolgen ausreichend bedacht hat.