NRW will für Klärschlämme eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung nach KrW-/AbfG und im Einklang mit dem Bodenschutz gewährleisten.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist bestrebt, die Entsorgung von Klärschlamm an der aktuellen Abfallgesetzgebung (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) auszurichten. Danach kommt der besser umweltverträglichen Entsorgungslösung Vorrang zu, für die einzelnen Abfallstoffe ist eine möglichst hochwertige Verwertung anzustreben.
Wie die mit einer Ökobilanz unterlegten Grundlagenuntersuchungen zur Abfallwirtschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen zeigen, ist es nur dann sinnvoll, Klärschlämme in der Landwirtschaft zu verwerten, wenn die Vorteile einer Rückführung der Nährstoffe und der organischen Masse auf Ackerflächen nicht mit einem (vergleichsweise hohen) Eintrag von Schadstoffen in den Boden und möglicherweise auch in die Pflanzen verbunden sind. Mit dem Konzept der Abfallwirtschaftsplanung soll deshalb sichergestellt werden, daß die relativ höher mit Schadstoffen belasteten Klärschlämme dann thermisch entsorgt werden. Nur Klärschlämme mit den geringsten Schadstoffgehalten sollen zukünftig vor allem auch in der Landwirtschaft verwertet werden können.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | 04/2001 - Gewerbeabfallverordung (November 2001) | |
Seiten: | 10 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
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