Der Begriff der besseren Umweltverträglichkeit hat seit dem im Oktober 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz [KrW-/AbfG] Eingang gefunden in die Definition von Grundsätzen und Pflichten einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.1 Neben dem ebenfalls neu eingeführten Begriff der hochwertigen Verwertung (§ 5 Abs. 2 KrW-/AbfG), sowie den Randbedingungen der technischen Machbarkeit und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (§ 5 Abs. 4 KrW-/AbfG) soll damit auch eine ökologische Optimierung den Geist des zukünftig erwünschten Handelns in der Abfallwirtschaft widerspiegeln.
Die vom Land Nordrhein-Westfalen angestrebte landesweite Abfallwirtschaftsplanung für Kläranlagenabfälle soll sich an diesen Grundsätzen orientieren. Das ifeu-Institut, Heidelberg wurde vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) beauftragt, die abfallwirtschaftlichen und ökobilanzorischen Grundlagen für die Planung zu erstellen. Dabei sollten alle wichtigen, im Entsorgungsbetrieb befindlichen Verfahren bzw. solche, deren Einsatz im Verlauf der folgenden fünf bis zehn Jahre für die Entsorgung von Klärschlamm, Rechen- und Sandfanggut geplant ist, anhand ihrer Umweltverträglichkeit bewertet werden.
Für die Entsorgung des in NRW mit 530.000 t Trockenmasse2 im Jahr anfallenden Klärschlamms wurden dabei die Verwertung in der Landwirtschaft, der Einsatz im Landschaftsbau und die Verbrennung mit jeweils allen wesentlichen in NRW realisierten technischen Varianten bewertet. Bei den im Mengenaufkommen deutlich weniger bedeutsamen Abfällen Rechen- (81.400 t/a) und Sandfanggut (67.500 t/a) wurde jeweils die Kompostierung mit anschließendem Einsatz im Landschaftsbau, sowie bei Rechengut die Verbrennung in einer MVA und bei Sandfanggut die Aufbereitung mit anschließendem Einsatz im Baugewerbe, bzw. einer anschließenden Deponierung bewertet.
Insgesamt galt es bei der Modellierung der Optionen die strukturellen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen so gut wie möglich abzubilden. Dies betrifft sowohl räumliche Beziehungen (Transport) als auch den realisierten technischen Stand. Da diese Gegebenheiten auf der Ebene der einzelnen Abfallerzeuger sehr variieren können, wurde für jede Option ein Referenzfall definiert, der weitgehend repräsentativen Charakter für die Situation in NRW aufweisen soll. In einer umfassenden Sensitivitätsanalyse wurde geprüft, inwieweit speziell gelagerte Fälle bei den einzelnen Abfallerzeugern zu – vom Referenzfall abweichenden – Ergebnissen führen. Die Vorgehensweise sowie die wesentlichen Ergebnisse der ökobilanziellen Bewertung der Optionen der Klärschlammentsorgung werden hier zusammengefasst.
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Quelle: | Verantwortungsbewusste Klärschlammverwertung (2001) (Juni 2001) | |
Seiten: | 22 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dipl.-Biol. Horst Fehrenbach | |
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