Ausschreibung der Verwertung von Ersatzbrennstoffen

Betreiber von mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA) müssen für die ordnungsgemäße Verwertung und Beseitigung des Output aus ihren Anlagen Sorge tragen. Häufig werden sie diese über Drittbeauftragungen sicherstellen.

 Diejenigen MBA-Betreiber, die öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind, sind an das Vergaberecht gebunden. Der Schwellenwert von 200.000,00 EUR, der gemäß §§ 100 GWB, 2 Nr. 3 der Vergabeordnung (VgV) bei Dienstleistungsaufträgen über die Anwendbarkeit der Vergabevorschriften des GWB entscheidet, wird bei der Vergabe der Verwertung von Ersatzbrennstoffen regelmäßig überschritten sein. Grundsätzlich ist dann ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen. Dieses muss so frühzeitig vor Leistungsbeginn abgeschlossen sein, dass der ausgewählte Auftragnehmer sich rechtzeitig auf die Leistungserbringung vorbereiten kann. Hartmut Gaßner, Natalie Michels Die meisten MBA, für die noch keine Verwertungsverträge über den Ersatzbrennstoff abgeschlossen worden sind, werden ab 01.06.2005 ihren Betrieb aufnehmen.

Für diejenigen MBA-Betreiber, die die Verwertung noch nicht organisiert haben, besteht daher dringender Handlungsbedarf. Gleichzeitig ist die derzeitige Situation durch große Unsicherheiten über die weitere Entwicklung des Marktes für Ersatzbrennstoffe gekennzeichnet, die den Wunsch hervorruft, sich trotz Vergabe eine größtmögliche Flexibilität und Handlungsoptionen für die Zukunft zu erhalten. So möchten sich viele MBA-Betreiber aufgrund der Unsicherheiten über die Marktentwicklung nicht auf eine bestimmte Laufzeit festlegen. Einige ziehen auch in Betracht, die Aufbereitung der heizwertreichen Fraktion in ihrer Anlage auf die Anforderungen des konkreten Verwerters an die Beschaffenheit des Ersatzbrennstoffs abzustimmen, so dass je nach Aufbereitungskosten auf der einen Seite und Verwertungskosten für eine bestimmte Brennstoffqualität auf der anderen Seite die insgesamt kostengünstigste Verwertungsmöglichkeit gewählt werden kann.
Hier wird dargestellt, wie ein Vergabeverfahren zur Verwertung der heizwertreichen Fraktion möglichst zügig durchgeführt und weitgehend flexibel gestaltet werden kann. Es wird das Ziel verfolgt, die Handlungsspielräume für öffentliche Auftraggeber bei der Ausschreibung der Verwertung der heizwertreichen Fraktion aufzuzeigen.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Ersatzbrennstoffe 4 (2004) (November 2004)
Seiten: 14
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
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