Risiken der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung

In diesem Beitrag werden in erster Linie unter Bezug auf die eingangs genannten wesentlichen Ziele und auf den Stand der mechanisch-biologischen Verfahren, Probleme diskutiert. Auf das vorhandene Entwicklungspotential und auf den erforderlichen Untersuchungsbedarf wird hingewiesen.

Die Kosten für die Restabfallbehandlung sind entgegen landläufiger Vorstellung von untergeordneter Bedeutung für die Auswahl des Behandlungsverfahrens, zumal sie für die mechanisch-biologische als auch für die thermische Behandlung in neu errichteten Anlagen in etwa auf gleichem Niveau liegen. Zudem werden die Kosten für die Abfallentsorgung meist verengt mit dem Fokus auf die Abfallgebühren diskutiert. Nicht beachtet werden die Beträge, die vom Konsumenten schon beim Kauf der Ware für die spätere Entsorgung entrichtet werden müssen, z.B. bei Verpackungen, Autos sowie Elektro- und Elektronikgeräten.

Die zu entrichtenden Abfallgebühren setzen sich aus den Entsorgungskosten – Restabfallbehandlung und Logistik – den quersubventionierten Leistungen des Entsorgungsunternehmens – z.B. nicht kostendeckende Gebühren für die Biomüllentsorgung, Sperrmüllabfuhr, Schadstoffsammlung, Vorhalten von Recyclinghöfen, Bürgerinformationen – sowie den Gemeinkosten zusammen. Die Kosten für die Restabfallbehandlung – Abfallverbrennung und mechanisch-biologische Behandlung – betragen bei neu errichteten Anlagen zwischen 100 und 150 EUR pro Tonne Restabfall.

Bei einem heute üblichen Restabfallaufkommen von zweihundert Kilogramm pro Person und Jahr sind dies zwanzig bis vierundzwanzig Euro pro Jahr und Person. Wird der hohe ab 2005 geltende Standard der Restabfallentsorgung berücksichtigt, ist dieser Anteil der Abfallentsorgungskosten und damit der -gebühren für den Einzelnen – auch in Anbetracht der Aufwendungen für den Konsum – außerordentlich niedrig.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Ersatzbrennstoffe 4 (2004) (November 2004)
Seiten: 28
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky
Professor Dr.-Ing. Michael Beckmann

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