Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil 9)

Irrelevanz der Eluatkonzentrationen von Bodenmaterial bei Einhaltung der feststoffbezogenen BM-0-Materialwerte

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Vorgaben, die insbesondere Anlage 1 Tabelle 3 EBV und Anlage 1 Tabelle 4 BBodSchV für die Klassifizierung von Bodenmaterial  nach Feststoffwerten und Eluatwerten machen. Insbesondere wird die Bedeutung der Regelungen in Anlage 1 Tabelle 3 Fußnote 3 EBV und in Anlage 1 Tabelle 4 Hinweis und  Fußnote 3 BBodSchV erläutert. Der Beitrag stellt Teil 9 einer Aufsatz-Reihe dar, in der jeweils eine spezifische Rechtsfrage zur Mantelverordnung (EBV, BBodSchV, DepV) erörtert wird.


Autor*innen
Gregor Franßen und Vanessa Homann



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 03/2025 (Juni 2025)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Gregor Franßen

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