Am Beispiel der See- und Küstenvögel der deutschen Nordsee
Meere und Ozeane sind elementare Lebensgrundlage auch für unser Leben an Land. Sie zu schützen und zu erhalten, ist daher im wörtlichen Sinne lebensnotwendig. Obwohl etwa das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Jahr 1976 in Kraft trat, fehlte es in der Bundesrepublik Deutschland trotz mahnender Stimmen in der Literatur sowie aus der Umwelt- und Naturschutzverwaltung lange an einer rechtlichen Regelung des Meeresschutzes als solchem, vor allem seewärts des Küstenmeeres. Inzwischen hat sich in Sachen Meeresumwelt- und -naturschutz vieles, wenn auch nicht alles, zum Besseren gewendet. Die – politisch, fachlich und rechtswissenschaftlich hart erstrittene – Ausweisung von Natura 2000-Gebieten in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) auf der Grundlage des 2002 in das BNatSchG eingefügten § 38 (jetzt § 57) ist ein Beleg dafür.
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Quelle: | EurUp 02/2024 (Juni 2024) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Dr. Peter Kersandt | |
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Stark unterschiedliche Starkregengefahrenkarten nach den Leitfäden der Länder
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2024)
In den zurückliegenden Jahren haben Starkniederschläge schwere Überflutungen mit erheblichen Sachschäden und sogar Todesfällen verursacht. Mehrere Bundesländer haben Vorgehensweisen zur Erstellung von Starkregengefahrenkarten entwickelt und diese in Leitfäden veröffentlicht. Im Regelfall wird die Erstellung von Starkregengefahrenkarten nach diesen Leitfäden gefördert, wodurch mittlerweile zahlreiche Kommunen Karten erstellt haben.
Der Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des WHG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Ende Februar 2024 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz der Referentenentwurf eines „dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes“ vorgelegt.Der RefE-WHG verfolgt den Zweck, nationale Regelungen zur Ergänzung der Europäischen „Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung“ zu erlassen.
Drum plane, wer sich ewig bindet – CCS in der Meeresraumordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Under international maritime law, the seabed is covered by both UNCLOS and the Convention on the Continental Shelf. The dumping (injection) of CO2 into the seabed is not prohibited under these conventions. The London Protocol has expressly permitted this since 2006.
Vernetztes Denken und Handeln für Renaturierungsmaßnahmen an Flüssen und Auen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (6/2024)
Menschliche Aktivitäten beeinflussen große Flusssysteme durch Veränderungen im Abfluss, der Morphologie, der Sedimentdynamik und der Nährstoffflüsse, was die biologische Vielfalt und die Beziehungen zwischen Fluss und Landschaft beeinträchtigt.
Klimawandel in Baden-Württemberg - Was kommt auf uns zu?
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Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass wasserwirtschaftliche Aufgaben im Zentrum des staatlichen und vor allem des kommunalen Handelns waren. War es nach der Hungerkatastrophe 1815-17 die Ernährungssicherung und daraus folgend die Entwässerung und Gewinnung von Ackerland, so war es gegen Ende des 19. bis Anfang des 20. Jahrhundert die systematische Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. Dies korrespondierte naturgemäß mit dem Aufbau der Abwasserentsorgungssysteme zu Beginn des 20. Jahrhunderts und der Abwasserreinigung in verschiedenen Stufen ab Mitte der 1960er-Jahre.