Qualifizierung als Überwachungsstelle i.S.d. § 2 Nr. 9 Buchst. b) Alt. 2 EBV auf Grundlage einer Akkreditierung nach EN 17065
Der vorliegende Beitrag stellt Teil 6 einer Aufsatz-Reihe dar, in der jeweils eine spezifische Rechtsfrage zur Mantelverordnung (EBV, BBodSchV, DepV) erörtert wird. Vorliegend geht es um die Frage, ob eine Akkreditierung nach EN 17065 als Grundlage für die Qualifizierung als Überwachungsstelle i.S.d. § 2 Nr. 9 Buchst. b) Alt. 2 EBV ausreichend ist.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | AbfallR 03/2024 (Juni 2024) | |
| Seiten: | 7 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Gregor Franßen | |
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