Auf der Grundlage des EWKFondsG und der EWKFondsV ist eine Abgabe auf bestimmte kunststoffhaltige Einwegprodukte eingeführt worden. Dazu wird beim Umweltbundesamt ein Einwegkunststofffonds eingerichtet. Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen in diesen Fonds eine Einwegkunststoff- Abgabe einzahlen.
Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) vom 11.5.2023 werden die Hersteller von bestimmten Kunststoff- Einwegprodukten ab dem 1.1.2024 an den Entsorgungskosten beteiligt. Ziel ist es insbesondere, die Auswirkungen von Einwegkunststoffen auf die Umwelt auf der Grundlage der EU-Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904 vom 5.6.2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zu vermindern. Das EWKFondsG wird durch die Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV) flankiert, die ebenfalls am 1.1.2024 in Kraft getreten ist (§ 4 EWKFondsV).
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | AbfallR 02/2024 (Mai 2024) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Dr. jur. Peter Queitsch | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Verpackungs- und Produktverbote in der EUVerpackungsverordnung (PPWR)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung
Mehrwegquoten für Industrie- und Gewerbeverpackungen in Art. 29 PPWR
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung
Auf dem Weg zum ersten internationalen Plastik- Abkommen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Die Plastikmüllverschmutzung gehört neben dem Klimawandel und dem Artensterben zu einer der größten Umweltherausforderungen unserer Gegenwart. Plastik ist in unzähligen Alltagsgegenständen enthalten, auch weil es als Material viele Vorteile bietet: Es ist leicht, günstig und langlebig
und hat vielfältige, inzwischen teils unverzichtbare Nutzungsmöglichkeiten (etwa in Medizin- und Bauprodukten oder Fahrzeugteilen). So hat sich auch die weltweite Herstellung von Plastik seit den 1960er-Jahrenmehr als verzwanzigfacht und wird sich Schätzungen zufolge bis zum Jahr 2036 erneut verdoppeln. Allein der Plastikverbrauch der G-20-Staaten wird bis 2050 fast um das Doppelte zunehmen.
Gut verpackt, kommunal versteuert? – Das (vorläufige) Scheitern der Tübinger Verpackungssteuersatzung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2022)
Dass Kommunen nicht als „Destinatar eines Steuererfindungsrechts“ 1 fungieren, wurde im verfassungsrechtlichen Schrifttum von Siekmann unter Regress auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und unter Verweis auf zahlreiche weitere Stimmen in der Literatur treffend herausgestellt.
Die Abfallhierarchie im Verpackungsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2022)
Zur Wiederverwendung als Maßnahmenkategorie sui generis und zum verpackungsrechtlichen Gleichrangigkeitsprinzip