Zweck der REACH-Verordnung1 ist es, die Gesundheit von Menschen zu schützen und die Umwelt vor Schäden durch gefährliche Chemikalien zu bewahren. Im Rahmen der REACH-Registrierung sind Hersteller generell dazu verpflichtet, bestimmte toxikologische und ökotoxikologische Informationen zur Beurteilung eines Gefährdungspotenzials in Versuchen zu ermitteln, die die Erprobung am Tier einschließen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR 03/2021 (August 2021) | |
Seiten: | 16 | |
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