LNG-Beschleunigungsgesetz als Blaupause?

Terminals zurRegasifizierung von Flüssigerdgas, auch LNGTerminals genannt, machen seit gut einem Jahr in Deutschland (wieder) Schlagzeilen. LNG steht für „Liquified Natural Gas“ – zu Deutsch Flüssigerdgas, also Erdgas, das auf –
162°C heruntergekühlt wird. Das Flüssigerdgas ist gut transportfähig, da das Volumen dabei im Vergleich zum gasförmigen Zustand um das Sechshundertfache reduziert wird. LNG hat den Vorteil, dass es ohne Pipelines, mithilfe von Schiffen, nach Deutschland transportiert werden kann.Mit
LNG-Terminals kann das LNG zurück in Erdgas umgewandelt werden.

Warum das LNGG kein Vorbild sein sollte
The article deals with the LNG Acceleration Act (LNGG) and its compatibility with Constitutional, European and International Law. Firstly, the authors discuss the LNGG’s legal demand assessment with a special focus on the climate impact of LNG terminals. Secondly, the article deals with the compatibility of the exemption from the obligation to conduct an environmental impact assessment with European Law. Then the article focuses on the international legal boundaries to the shortening of interpretation and objection periods. Lastly, the authors examine the LNGG’s regulations on early commencement, the legal presumption in water law and the question of „h2 readiness“.


Autoren:
Dr. Roda Verheyen und Marie Bohlmann



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 02/2023 (Juni 2023)
Seiten: 13
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
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