20 Jahre EU-Emissionshandels-Richtlinie

Entwicklungslinien und Lernkurven im Emissionshandel für stationäre
Anlagen

Am 25.10.2003 trat die Richtlinie 2003/87/EG (ETS-Richtlinie) in Kraft.1 Mit dieser ETS-Richtlinie bekamen die Mitgliedstaaten die herausfordernde Aufgabe, ein Emissionshandelssystem einzurichten, dass bereits weniger als 15 Monate später zum 1.1.2005 starten sollte. Fast 20 Jahre später, am 5.6.2023, ist die aktuelle Änderung der ETS-Richtlinie in Kraft getreten, mit der das EU-Emissionshandelssystem im Rahmen des „Green Deal“3 als Teil des „fit for 55“-Pakets 
fortentwickelt wurde, um seinen Beitrag zur Erreichung des neuen EU-Klimaziels 2030 zu leisten. Zwischen diesen beiden Richtlinien liegen 20 Jahre Entwicklungsarbeit an einem ursprünglich völlig neuen Instrument der EU-Klimaschutzpolitik. In diesem Zeitraum hat sich der EU-Emissionshandel permanent fortentwickelt. Der
vorliegende Aufsatz verfolgt das Ziel, einzelne Entwicklungslinien nachzuzeichnen, die der EU-Emissionshandel in den vergangenen 20 Jahren durchlaufen hat. Diese Betrachtung ist selbstverständlich fragmentarisch und subjektiv. Der Schwerpunkt soll dabei auf solchen Entwicklungslinien liegen,  bei denen innerhalb des Systems „Lernkurven“ erkennbar sind, also solche Entwicklungen, bei denen auch der rechtliche Regelungsrahmen der ETS-Richtlinie als Fundament des EU-Emissionshandels im Zeitverlauf angepasst wurde, zumeist als Folge von erkannten Schwächen des Systems.


Autor:
Dr. Uwe Neuser



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 03/2023 (August 2023)
Seiten: 14
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
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