Am 16.5.2023 ist die Richtlinie zur Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-EHS) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Im Herbst 2022 wurde in Deutschland das dem nationalen missionshandelssystem (nEHS) zugrunde liegende Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geändert. Neben grundlegenden Änderungen der beiden Systeme ergeben sich besondere Änderungen für die Abfallverbrennung: Sie wird ab 2024 in das nEHS und grundsätzlich ab 2028 in das EU-EHS einbezogen. Daher sollen im Folgenden die beiden Systeme und deren wesentliche Änderungen sowie die Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft vorgestellt werden.
Am16.5.2023 wurde die Richtlinie zur Reformdes Europäischen Emissionshandelssystems (EU-EHS) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.1 Am zwanzigsten Tag ihrer Veröffentlichung tritt sie in Kraft.2 Die Änderungen des EU-EHS erfolgen durch eine Änderung der ursprünglichen Emissionshandels-Richtlinie. Diese bedarf der Umsetzung in nationales Recht, in Deutschland durch Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG). Dies soll bis spätestens zum 31.12.2023 erfolgen, sodass die neuen Regelungen ab dem 1.1.2024 Anwendung finden. Parallel wurde ein CO2-Grenzausgleichsystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, „CBAM“) geschaffen. Dies erfolgte nicht durch eine Richtlinie, sondern durch eineVerordnung. 3 Diese hat unmittelbareWirkung, bedarf also keiner Umsetzung in nationales Recht. Die Verordnung trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, also am 17.5.2023. Die Regelungen gelten ab dem1.10.2023. Bis zum 31.12.2025 wird es für den CBAM indes zunächst nur eine Übergangsphase geben, in der allein Berichtspflichten bestehen. Scharf gestellt wird der CBAM erst ab 2026, wenn mit der schrittweisen Einführung des Systems zugleich schrittweise die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen als Carbon-Leakage-Maßnahme zurückgefahren wird.
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| Quelle: | AbfallR 03/2023 (Juni 2023) | |
| Seiten: | 7 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Rechtsanwalt Dr. Markus Ehrmann | |
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